Keine automatische Verpflichtung zu fremdsprachiger Lehre
(red/pm) An deutschen Universitäten studieren immer mehr Studierende aus dem Ausland, und in vielen Fächern ist Englisch die wichtigste Wissenschaftssprache. Einige Universitäten wie die TU München bieten deshalb komplette Studiengänge in englischer Sprache an. Hochschullehrer zu fremdsprachiger Lehre zu verpflichten, sind jedoch enge Grenzen gesetzt.
30.09.2015 ArtikelDas arbeiten Professor Dr. Michael Sachs und Alexander Lethaus von der Universität zu Köln in einem Beitrag für die Oktober-Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre" heraus. Die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Wissenschaft umfasse auch die Freiheit der Lehre. Hochschullehrer könnten deshalb den Inhalt ihres Lehrstoffs und die Art seiner Vermittlung selbst bestimmen. "Dies schließt die dafür vom Hochschullehrer gewählte Sprache ein", so die beiden Juristen. Allerdings könne die Freiheit der Lehre mit Rücksicht auf andere verfassungsrechtliche Anliegen wie z. B. das Ausbildungsinteresse der Studierenden, gesetzlich eingeschränkt werden, solange die Verhältnismäßigkeit und die Freiheit der Lehre so weit wie möglich gewahrt blieben.
Eine Verpflichtung zur fremdsprachigen Lehre sehen Sachs und Lethaus nur dann, wenn sie bei Begründung des Dienstverhältnisses Teil der Aufgabenbestimmung geworden ist. Darüber hinaus könne auch eine Anpassung der Aufgabenbestimmung bei veränderten Gegebenheiten erfolgen. Dabei sei der Dienstherr gehalten, die Zustimmung des Hochschullehrers zur geänderten Aufgabenbestimmung herbeizuführen. Dieser dürfe sich umgekehrt durch die Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherr nicht zumutbaren Anpassungsverlangen verschließen. Nur wenn die Verpflichtung zur Lehre in einer fremden Sprache zu den ursprünglich oder nachträglich rechtmäßig bestimmten Aufgaben eines Hochschullehrers gehöre, komme als "ultima ratio" eine Weisung des Dekans zur Gewährleistung des vollständigen Lehrangebots in Betracht, schreiben die beiden Autoren.
Forschung & Lehre 10/2015 erscheint am 30. September 2015. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter www.forschung-und-lehre.de lesen.
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