Kempen: "Keine Universitätsprofessur unter W3"
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Vorschläge zur Neuordnung der W-Besoldung unterbreitet. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012, das die hessische W2-Besoldung als ,evident amtsunangemessen´ und damit verfassungswidrig erklärt, besitzt nach Auffassung des Hochschulverbandes, der die Klage initiiert und begleitet hat, eine politische Bindungswirkung und materiell-rechtliche Ausstrahlungskraft auf alle Bundesländer und den Bund", so DHV-Präsident, Professor Dr. Bernhard Kempen.
07.03.2012 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)Neben Hessen seien daher auch die anderen Bundesländer und der Bund verpflichtet, bis zum 1. Januar 2013 verfassungskonforme Besoldungsregelungen zu verabschieden. Um den politischen Handlungsdruck auf die Länder hoch zu halten, empfiehlt die Berufsvertretung allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit W2-Besoldung, sofort Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung einzulegen.
Den Gesetzgebern schlägt der DHV vor, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen und für Universitätsprofessuren nur W3-Stellen vorzusehen. Alternativ bestünde nach dem im Urteil des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Vorgaben die Möglichkeit, die zukünftige amtsangemessene W2-Besoldung in einer hohen Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A15 anzusiedeln: "Alle vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen Kriterien, wie Verantwortung, Qualifikationsweg und Abstandsgebot zur A-Besoldung verbieten es aus Sicht des DHV, mit kleineren Summen zu operieren. Ein solcher Versuch würde zwangsläufig neue Klagen nach sich ziehen", so Kempen weiter.
Ausdrücklich bekenne sich der DHV zur Sinnhaftigkeit von Leistungsbezügen. "Gerade die traditionellen Berufungs- und Bleibezulagen, die aufgrund externer Leistungsbewertung der beste Maßstab und die beste Möglichkeit sind, wissenschaftliche Qualifikation zu honorieren, haben sich bewährt", erläuterte der DHV-Präsident. Funktionsleistungsbezüge sollten dagegen aus dem Budget für die Honorierung wissenschaftlicher Leistungen herausgenommen werden. Damit durch eine Aufstockung der W2-Grundgehälter die für Leistungshonorierungen zur Verfügung stehenden Besoldungsbestandteile nicht weiter reduziert würden, fordert der DHV den Landesgesetzgeber auf, Möglichkeiten vorzusehen, dass Stiftungs- oder Drittmittel in dieses Budget einfließen dürfen. Ebenso sollten zukünftig auch Overhead-Pauschalen in das Budget für Leistungsbezüge gehen dürfen.
- Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit rund 27.000 Mitgliedern. -
Keine Kommentare vorhanden