Lehrbeauftragte

Kempen: "Vergütung unter gesetzlichem Mindestlohn"

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) beobachtet mit großer Sorge, dass es an Universitäten inzwischen drei bis vier Mal mehr Lehrbeauftragte als Universitätsprofessoren gibt. In der Gruppe der Lehrbeauftragten befänden sich neben gestandenen, gut bestallten Praktikern zunehmend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich selbst dem "akademischen Prekariat" zuordneten, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen, anlässlich des 65. DHV-Tags in Mainz.

26.03.2015 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Von diesen seien viele habilitiert und als Privatdozenten oder außerplanmäßige Professoren in der Lehre tätig. Jenseits der gesetzlich angeordneten "Titellehre" von zwei Semesterwochenstunden blieben sie zum Lebensunterhalt oftmals auf Lehraufträge angewiesen, würden zumeist jedoch nur spärlich pro gehaltener Stunde vergütet, ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.

"Der exponentielle Zuwachs von Lehrbeauftragten ist ein sicherer Beleg für die Unterfinanzierung des gesamten Hochschulsystems", betonte Kempen. Längst nähmen Lehrbeauftragte vitale und essentielle Teile der wissenschaftlichen Lehre wahr. "Das gesamte System der universitären Lehre gerät in Schieflage. Dafür tragen zuallererst Bund und Länder Verantwortung", so der DHV-Präsident. Lehraufträge sollten der Arrondierung des Lehrangebots und der Verklammerung mit der beruflichen Praxis außerhalb der Universitäten dienen. "Der Zweck von Lehraufträgen liegt nicht darin, Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern vorbehaltene Lehraufgaben für wenig Geld an Externe zu delegieren", so Kempen. "Wenn Lehrbeauftragte faktisch dauerhaft Dienstaufgaben wahrnehmen, müssen reguläre Beschäftigungsverhältnisse als Hochschullehrer oder wissenschaftlicher Mitarbeiter geschaffen werden."

Kritikwürdig halte der DHV die von vielen Universitäten praktizierte Haltung, anstelle einer Stellenvertretung einen oder mehrere Lehraufträge zu erteilen, um Kosten zu sparen. Lehrstuhlvertretungen müssten darüber hinaus für die Dauer eines Semesters und nicht nur für die Vorlesungszeit vergütet werden.

Lehraufträge, die Teil des Pflichtlehrangebotes für die Studierenden sind, müssten zudem besser vergütet werden. Nach einer Umfrage des DHV aus dem Jahr 2010 (www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2010/ful_10-2010.pdf, S. 712ff.) bewegte sich an deutschen Universitäten der Hauptkorridor bei der bewegte sich an deutschen Universitäten der Hauptkorridor bei der) Lehrauftragsvergütung zwischen 20 und 50 Euro. Mancherorts werde damit der seit Januar 2015 geltende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde unterschritten, denn eine Stunde Lehre erfordere für Vorbereitung und Nachbereitung mindestens zwei zusätzliche Zeitstunden. Hinzu komme der Prüfungsaufwand. "Die miserable Honorierung von Lehraufträgen ist inakzeptabel", so Kempen. "Eine schrittweise Erhöhung der Lehrauftragsvergütung auf mindestens 60 Euro pro Lehrveranstaltungsstunde ist daher dringend geboten." Dazu stünden den Ländern die Mittel zur Verfügung, die durch die Kostenübernahme des BAföG durch den Bund freiwerden. Bislang habe lediglich Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland angekündigt, die Lehrvergütungssätze zu erhöhen.


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