Wissenschaftsrat

Künftige Gestaltung der Hochschulfinanzierung in der Diskussion

In seinem jährlichen [Bericht zu aktuellen Tendenzen im deutschen Wissenschaftssystem](http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/VS_Bericht_Juli_2011.pdf) setzte sich der Vorsitzende des Wissenschaftsrats dieses Mal mit neueren Entwicklungen in der Hochschulfinanzierung in Deutschland auseinander.

11.07.2011 Pressemeldung Wissenschaftsrat

Das Ende des Hochschulpakts 2015 und der absehbare Abschluss der Exzellenzinitiative 2017, so Professor Wolfgang Marquardt, markierten einen günstigen Zeithorizont, um grundsätzlicher über die Zukunft der deutschen Hochschulfinanzierung nachzudenken. In den Mittelpunkt seines Berichts stellte Marquardt Überlegungen dazu, wie Rahmenbedingungen einer langfristigen und tragfähigen Förderung der Hochschulen aussehen könnten.

Vor dem Hintergrund einer umfassenden empirischen Analyse hob der Vorsitzende des Wissenschaftsrats die bleibende Bedeutung der öffentlichen Zuwendungsgeber für die Hochschulfinanzierung hervor. Insbesondere die Länder blieben die wichtigsten Finanziers der Hochschulen. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen und der Schuldenbremse sei aber absehbar, dass die Länder diese Last nicht alleine tragen können und Bund und Länder gemeinsam gefordert seien, sich der Finanzierung der Hochschulen zu stellen. Die Lockerung des Kooperationsverbots durch eine Grundgesetzänderung, so Marquardt, sei sehr sinnvoll, um es Bund und Ländern künftig zu ermöglichen, bei der "Förderung von Vorhaben und Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" zusammenzuwirken. Mit der überschaubaren Änderung des § 91b GG wäre der Weg zu einer unkomplizierten Umsetzung einer gemeinsamen Bund-Länder-Finanzierung freigemacht. Marquardt stellte weiterhin verschiedene andere Instrumente zur Diskussion, die dabei helfen könnten, die Finanzungleichgewichte zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Einrichtungen zu korrigieren.

Zu den Ergebnissen der Sitzungen:

Schleswig-Holstein verfügt mit Kiel und Lübeck über zwei international sichtbare universitätsmedizinische Standorte mit hohem translationalen Potenzial. Beide Standorte zeichnen sich durch eine starke und wettbewerbsfähige Forschung aus, deren Schwerpunkte – mit je unterschiedlichem Fokus – in den Bereichen Neurowissenschaften und Entzündungsforschung liegen. Für die Zukunft empfiehlt der Wissenschaftsrat eine standortindividuelle Weiterentwicklung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

In seinen diesjährigen Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen befürwortet der Wissenschaftsrat 16 Vorhaben mit Gesamtkosten von 462 Millionen Euro. Darunter werden drei Vorhaben im Rahmen der programmatisch-strukturellen Linie "Hochleistungsrechner" zur Förderung empfohlen. In diesem Jahr waren überwiegend Anträge aus den Natur- und Lebenswissenschaften erfolgreich.

Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), Oldenburg, und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn, haben in den vergangenen vier Jahren wichtige Schritte unternommen, um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern. Zu diesem Schluss gelangt der Wissenschaftsrat, nachdem er die Umsetzung seiner Empfehlungen zu den beiden Einrichtungen aus dem Jahr 2007 geprüft hat.

Beraten wurden vier Verfahren der Institutionellen Akkreditierung. In drei Fällen gelangte der Wissenschaftsrat zu einer positiven, in einem Fall zu einer negativen Akkreditierungsentscheidung. Reakkreditiert wurde unter anderem die Private Universität Witten/Herdecke (UW/H). Ein weiterer Antrag wurde vom Sitzland zurückgenommen.

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