HRK-Mitgliederversammlung

Leitlinien für befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Hochschulen

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich heute in Hamburg einstimmig auf Leitlinien für die Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal verständigt.

24.04.2012 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

Darin bekennen sich die Hochschulen zu planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Im Sinne einer wohlverstandenen und verantwortungsbewussten Personalentwicklung wollen sie dem wissenschaftlichen Nachwuchs Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft aufzeigen und für diese Wege qualifizieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich optimal qualifizieren können und gleichzeitig mit ihren Leistungen einen größtmöglichen Beitrag zur Innovationskraft der Hochschulen leisten. Um beides zu gewährleisten, so die HRK-Mitgliederversammlung, müssen deren Arbeitsverhältnisse planbar und die Befristungsbedingungen transparent sein. Dabei seien die Grundsätze der Gleichstellung zu berücksichtigen.

Den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sollen überfachliche Fortbildungen ermöglicht werden und sie sollen bei ihrer Karriereplanung Unterstützung in der Hochschule finden. Im Rahmen von Führungskräftetrainings soll für die besonderen Bedürfnisse von befristet beschäftigten Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern sensibilisiert werden.

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