Neues Universitätsgesetz im Saarland:

Als Wende in der saarländischen Hochschulpolitik bezeichnet Wissenschaftsminister Jürgen Schreier die Verabschiedung des neuen Universitätsgesetzes durch den saarländischen Landtag.

24.06.2004 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Das neue Gesetz gehört mit zu den innovativsten in Deutschland. Es gibt der Universität mehr Eigenständigkeit und Planungssicherheit und stärkt so deren nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit. "Zusammen mit der Einführung des Globalhaushaltes, welcher der Universität von 2004 bis 2006 einen auf der Basis von 142 Mio. Euro konstant aufwachsenden Haushalt sichert, hat eine neue Ära der Autonomie für die Universität des Saarlandes begonnen", betonte der Minister.

Im Zentrum des Reformgesetzes stehen folgende Eckpunkte:

  1. Konsequente Stärkung der Autonomie der Universität und Zurücknahme von Detailsteuerung und Genehmigungsvorbehalten des Landes. Damit werden der Universität neue Handlungsspielräume eröffnet, ihre Autonomie konsequent gestärkt und ihre Flexibilität erhöht. So wird die Universität künftig in eigener Verantwortung über die Freigabe von Hochschullehrerstellen und über die Berufung der Professoren entscheiden. Staatliche Zustimmungsvorbehalte z. B. bei der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und von Fakultäten sowie bei der Errichtung und Gestaltung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten entfallen; die Prüfungsordnungen für die Studiengänge müssen nicht mehr vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft einzeln genehmigt werden.
  2. Die Kompetenzen der Universität werden erweitert, die universitätsinterne Organisationsstruktur wird durch Neuordnung flexibler, um die mit der Einführung des staatsfernen Steuerungsmodells verbundenen Ziele effektiv und effizient erreichen zu können.
    - Das Universitätspräsidium erhält alle operativen Befugnisse, um die strategischen Zielsetzungen der Universität im Hinblick auf Qualitätsverbesserung, wirtschaftlichen Mitteleinsatz und rasche Anpassung an neue Bedürfnisse effektiv verwirklichen zu können.
    - Erstmals werden die Dekane an der Leitung der Universität im sog. Erweiterten Universitätspräsidium beteiligt. Dadurch werden die zentrale und die dezentrale Ebene der Universität optimal miteinander verzahnt. Gleichzeitig wird die Entscheidungsfindung in zentralen strukturellen Fragen, wie dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen oder der strategischen Struktur- und Entwicklungsplanung, auf breite Schultern gelegt.
    - Der Senat ist zentrales Aufsichts- und Legislativ-Organ. Er ist gleichzeitig Resonanzboden für die strukturelle Entwicklung der Universität.
    - Der Universitätsrat wird künftig mit sieben externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben besetzt sein. Hinzu kommen fünf Mitglieder der Universität mit beratender Stimme. Der Universitätsrat nimmt wichtige Strategiefunktionen im Bereich der Entwicklungsplanung und der Finanzverwaltung der Universität wahr. Gleichzeitig wird seine Funktion als "Aufsichtsrat" gestärkt.
    - An der Spitze der Fakultäten werden handlungsstarke Dekanate stehen. Konsequenterweise wird daher die Funktion des Dekans künftig auch im Hauptamt wahrgenommen werden können.
  3. Neue Wege für die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlern Bei der Ausgestaltung der Qualifizierungswege für Nachwuchswissenschaftler geht das Saarland neue, eigene Wege. Der Weg zu einer Professur führt künftig über eine Juniorprofessur oder eine Habilitation neuen Typs.
  4. Stärkung der nationalen und internationalen Attraktivität

Die Internationalität und die Attraktivität der Universität werden für Studierende und Wissenschaftler gesteigert. Gleichzeitig werden Maßnahmen ergriffen, um die Qualität von Forschung und Lehre zu stärken und die Studienerfolgsquote zu erhöhen. So ist z. B. die Umstellung der universitären Studiengänge auf die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen bis zum Wintersemester 2009/2010 vorgesehen. Mit der Einführung eines Selbstauswahlrechts für die Universität wird deren Selbstbestimmung weiter gestärkt. Durch die Möglichkeit der Errichtung gemeinsam mit anderen Hochschulen getragener Studiengänge wird die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes vorangetrieben. Das neue Gesetz trägt darüber hinaus gleich mehrfach zur Stärkung der Chancengleichheit bei.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden