Offener Hochschulzugang - bei uns nicht
(red) "Mehr Studenten ohne Abi" - diese aktuelle Meldung sollte belegen, wie durchlässig das Bildungssystem und wie offen die Hochschulzulassung in Deutschland unterdessen ist. Immerhin hat die Kultusministerkonferenz im März 2009 den Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte ohne Abitur wesentlich erleichtert. Die Realität jedoch sieht mitunter anders aus. Das bestätigt die Wiesbadener [Rechtsanwältin Sibylle Schwarz](http://www.else-schwarz.de) im Interview.
16.07.2012 ArtikelFrau Schwarz, die Bildungspolitik feiert die Durchlässigkeit beim Hochschulzugang. Denn nicht mehr nur das Abitur gilt als Eintrittskarte. Ist die Offene Hochschule Wirklichkeit?
Sibylle Schwarz: Aus Sicht meiner juristischen Praxis eher nicht. Hier sehe ich immer wieder, dass der gesetzgeberische Wille, was die Öffnung des Hochschulzugangs betrifft, mit Füßen getreten wird.
Können Sie das belegen?
Sibylle Schwarz: Ja. Ich greife mal einen Fall heraus. Es handelt sich um einen jungen Mann mit Realschulabschluss. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokaufmann, hat in diesem Beruf gearbeitet und ist dann als Hilfspolizist zur Polizei gewechselt. Dort hat er eine Grundausbildung absolviert und arbeitet nun seit drei Jahren als Polizist. Jetzt will er an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung studieren.
Und das geht nicht?
Sibylle Schwarz: Nein. Bislang wird ihm der Zugang verweigert. Und das, obwohl er eine Hochschulzugangsberechtigung für die Fachhochschule Frankfurt im Fach Jura bekommen hat.
Dort möchte er aber nicht studieren?
Sibylle Schwarz: Nein, er möchte "Bachelor of Arts – Schutzpolizei" studieren und das geht nur an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung.
Dafür genügt die FH-Zulassungsbestätigung nicht?
Sibylle Schwarz: Das Argument der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung lautet: Er muss seine Qualifikation für die Studieninhalte Recht, Soziales und Kriminalistik nachweisen. Jura ist kein Problem, diesen Nachweis hat er bereits geführt, auch für den Studienbereich Soziales könnte er durch eine entsprechende Hochschulzugangsprüfung einen Nachweis erbringen. Nur für Kriminalistik ist es schlicht nicht möglich, weil er diese Zugangsprüfung nirgendwo ablegen und damit diesen Nachweis nicht erbringen kann. Und das heißt: An der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung hat er keine Chance, als Quereinsteiger zu studieren.
Dort ist Abitur Voraussetzung?
Sibylle Schwarz: Behauptet die Hochschule. Hier zieht das allseits zitierte Argument, dass Abiturienten die Gewähr bieten, ein Studium erfolgreich abschließen zu können. Überspitzt gesagt: Ein Abiturient mit den Leistungskursen Englisch und Religion ist auch für das Fach Kriminalistik geeignet. Jemand mit Realschulabschluss, Berufsausbildung, einer mehrjährigen Tätigkeit im Polizeidienst und einer FH-Zulassung soll es aber nicht sein. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Eilverfahren entschieden, dass diese Ablehnung der Zulassung korrekt war. Letztendlich heißt dies, dass sich die Hessische Polizeihochschule von der Idee der Durchlässigkeit ausnimmt und den gesetzgeberischen Willen ignoriert.
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Keine Kommentare vorhanden