Studentenwerke fordern bundesgesetzliche Regelung der Hilfen
Deutsches Studentenwerk (DSW): Hilfen für Studierende mit Behinderung auch künftig über ein Bundesgesetz regeln. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: "Ein Bundesgesetz ist besser als 16 Länder-Regelungen".
04.12.2014 Pressemeldung Deutsches StudierendenwerkDas Deutsche Studentenwerk (DSW) drängt auf eine bundesgesetzliche Regelung der künftigen Eingliederungshilfe für Studierende mit Behinderung. Die im DSW organisierten Studentenwerke unterstützen die Position ihres Verbands ausdrücklich.
7% der Studierenden haben eine Behinderung. Für technische oder personelle Hilfe oder für ihre Mobilität können diese Studierenden "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen. Das wird bisher über die Sozialhilfeträger umgesetzt.
Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe neugestalten und überlegt, die Aufgabe vielleicht künftig den Hochschulen zu überantworten.
"Das könnte zu einem buntscheckigen Teppich von Länder- oder gar individuellen Hochschul-Lösungen führen", befürchtet DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.
Er hält ein Bundesgesetz für die bessere Lösung: "Mit einer bundesgesetzlichen Regelung lassen sich ein einklagbarer Rechtsanspruch und einheitliche Standards der Leistungsvergabe am besten realisieren – unabhängig von der Finanzkraft einzelner Bundesländer oder gar einzelner Hochschulen."
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