"Studiengebühren verschärfen soziale Selektion"

(bikl) Nur 8 von 100 Kindern aus ärmeren Haushalten nehmen heute ein Studium auf. Studiengebühren könnten diese soziale Selektion noch verschärfen, erklärte heute das Deutsche Studentenwerk anlässlich der mündlichen Anhörung zur sechsten Novelle des Hochschulrahmengesetzes in Karlsruhe. Dort geht es um die Frage, ob die Bundesregierung in dem Gesetz weiterhin die Studiengebührenfreiheit bundesweit vorschreiben darf. Sechs Bundesländer hatten dagegen im Mai 2003 Klage eingereicht.

09.11.2004 Artikel

"Die Studiengebührenfreiheit und die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sichern jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien den Zugang ins Studium. Sie realisieren ein Stück Chancengerechtigkeit. Studiengebühren dagegen verteuern das Studium und schaffen für viele Studierwillige neue Hürden, weil es in Deutschland kein ausgebautes Stipendiensystem gibt", erklärte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde. Zudem dürften unterschiedliche Gebühren in Abhängigkeit von Hochschule und Studiengang die Freiheit der Berufswahl einschränken.

Die Sozialerhebungen des DSW belegen, dass sich die soziale Zusammensetzung der Studierenden seit 1982 deutlich verändert hat: Die Quote der Studierenden aus einkommensschwachen Elternhäusern ist von 23% auf 13% gesunken, während der Anteil der Studierenden aus einkommensstarken Familien von 17% auf 33% angewachsen ist.

Weil Eltern gegenüber ihren studierenden Kindern unterhaltspflichtig seien, erhöhe sich automatisch mit den Studiengebühren die elterliche Unterhaltspflicht. Auch das würde gerade die einkommensschwachen Familien zusätzlich belasten.

Weiterführender Link

Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zur Änderung des HRG (.pdf-Format)


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