Forderung

Studieren mit Corona braucht mehr Zeit

Die Bildungsgewerkschaft GEW setzt sich dafür ein, das aktuelle Wintersemester 2021/2022 als „Nullsemester“ anzuerkennen und damit von der Regelstudienzeit auszunehmen.

20.01.2022 Baden-Württemberg Pressemeldung GEW Baden-Württemberg
  • Ein Mensch sitzt hinter einem Stapel Bücher und ist dadurch nicht weiter erkennbar. © www.pixabay.de

„Die Zahl der Studienabbrüche steigt seit Beginn der Pandemie. Wir können nicht den Fachkräftemangel beklagen und gleichzeitig den Druck auf Studierende erhöhen. Für viele Studierende sind Nebenjobs weggefallen. Auch wenn viele Lehrveranstaltungen online weiter stattfinden können, ist Studieren derzeit mit vielen Hürden verbunden. Eine längere individuelle Studienzeit mit weiterlaufenden BAföG-Zahlungen bedeutet finanzielle Sicherheit und die Möglichkeit, das Studium unabhängig vom familiären Hintergrund erfolgreich abzuschließen. Den Studierenden muss auch für das Ablegen von Prüfungen mehr Zeit gegeben werden. Die Landesregierung darf nicht auf Kosten der Studierenden sparen. Studieren mit Corona braucht mehr Zeit“, sagte am Donnerstag (20.01.) in Freiburg Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wurde die Regelstudienzeit pauschal um bis zu drei Semester verlängert. Für alle, die ihr Studium erst zum Wintersemester 2020/21 aufgenommen haben, verlängert sich die Regelstudienzeit pauschal um bis zu zwei Semester. Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 werden damit als „Nullsemester“ gewertet und von der Regelstudienzeit ausgenommen.

Diese Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der BAföG-Förderung aus. Studierende können hierdurch bis zu maximal drei Semestern länger Ausbildungsförderung erhalten. Auch der Leistungsnachweis mit den üblichen Leistungen aus vier Fachsemestern, der spätestens zum Beginn des fünften Fachsemesters vorgelegt werden musste, wird entsprechend später, unter Umständen also bis zu drei Semester, fällig.

Das Wintersemester 2021/22 war im Oktober aufgrund des zu diesem Zeitpunkt geringen Infektionsgeschehens weitgehend in Präsenz gestartet. Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte und eines Verwaltungsgerichtshofurteils mussten viele Veranstaltungen an den Hochschulen wieder in digitaler oder hybrider Lehre stattfinden.

Ansprechpartner

GEW Baden-Württemberg

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