Thüringer Hochschulen - "Goldenes (Finanz-)Kalb" der Landesregierung?

Die Landesregierung will hochschulrechtliche Vorschriften per Gesetz ändern. Danach sollen die Hochschulen einen nicht unerheblichen Teil ihres Geldes durch Gebühren finanzieren. "Die GEW Thüringen lehnt dieses Gebührengesetz ab, weil es unsozial ist und studieren unattraktiv macht", so Richard Schaefer, Pressereferent der GEW Thüringen. Bereits jetzt liegen die Ausgaben pro Studierenden (8260 EUR) unter dem Bundesdurchschnitt (9120 EUR), wie das Bundesamt für Statistik kürzlich mitteilt.

04.08.2006 Thüringen Pressemeldung GEW Thüringen

"Es ist Aufgabe des Staates, seine Hochschulen so zu finanzieren, dass sie ihren Aufgaben mit guter Qualität gerecht werden können." Künftig sollen nicht nur Langzeitstudierende, Gasthörer und Seniorenstudierende teils kräftig zur Kasse gebeten werden, sondern alle Studierenden sollen zusätzlich Verwaltungsgebühren bezahlen. Davon will der Freistaat die Hälfte behalten. "Studierende werden zu Finanziers des Freistaates - das zeigt, was hinter dem Gebührengesetzentwurf der Landesregierung tatsächlich steckt", so Schaefer abschließend.

Thüringer Hochschulen - Zukünftig wie Wirtschaftsunternehmen geführt

Änderungen hochschulrechtlicher Vorschriften sollten nach Auffassung der Bildungsgewerkschaft GEW zu tatsächlicher Autonomie der Hochschulen und zur Entbürokratisierung beitragen sowie den hochschulischen Selbstverwaltungsgremien einen entscheidenden Beitrag bei der Führung der Hochschule zuweisen. Diesem Anspruch wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften nicht gerecht. In ihrer Stellungnahme hat die GEW Thüringen keinen Hehl aus ihrer Kritik gemacht. "Wir lehnen den Gesetzesentwurf in der vorgelegten Fassung ab, weil wir ihn für mitbestimmungsfeindlich und undemokratisch halten", so Richard Schaefer. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Einschränkungen der Partizipationsmöglichkeiten für alle Mitgliedergruppen der Hochschule vor. Die GEW Thüringen verlangt von einem modernen Hochschulgesetz, dass es klar zwischen Legislative (Gremien der akademischen Selbstverwaltung) und Exekutive (Hochschulleitung) unterscheidet. Auch in den Abschnitten zur Studienreform sollte der Gesetzentwurf korrigert werden. "Weiterhin ist das vorgelegte Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz unsozial und wälzt die Finanzmisere des Freistaates auf die Studierenden ab", so Schaefer weiter zum Gesetzentwurf.

Anfragen können gerichtet werden an
Marlis Bremisch
Tel.: 0361n 5909521


Richard Schaefer
0361 5909522

Ansprechpartner

GEW Thüringen

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