Vergleichsverhandlung mit Prof. Porsch gescheitert

Wie jedes Arbeitsgerichtsverfahren begann auch das Verfahren mit Prof. Porsch mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gütetermin, der versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen.

02.11.2004 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht bereit, in irgendeiner Weise davon abzurücken, dass das Arbeitsverhältnis mit Prof. Porsch wegen seiner IM-Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR gekündigt worden ist. Von diesem Standpunkt gibt es überhaupt keine Abstriche. Zu den von Prof. Porsch geforderten Gesten, die auf eine wie auch immer geartete Rehabilitierung von Herrn Porsch hinauslaufen, ist das SMWK unter keinen Umständen bereit. Deshalb erklärt das SMWK die Vergleichsverhandlungen für gescheitert.

Dem von Prof. Porsch beschrittenen Gerichtsweg sieht das SMWK gelassen entgegen. Dabei wird das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nunmehr auf eine intensive Beweisaufnahme unter Einbeziehung der Birthler-Behörde hinwirken.

Das SMWK hatte Prof. Porsch fristlos wegen seiner Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit gekündigt. Die Personalkommission an der Universität Leipzig hatte dieser Maßnahme zugestimmt, der Hauptpersonalrat hatte keine Bedenken erhoben.


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