Verwaltungsgericht Braunschweig

Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren zwischen einer Studentin der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel und der Hochschule noch einmal betont, dass das Ministerium zu keinem Zeitpunkt Kritik an der Arbeit des Gerichts geübt habe.

09.02.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

"Wir haben bereits in der letzten Woche darauf hingewiesen, dass – wie das Verwaltungsgericht selbst betont - die Gerichtsentscheidung zu einem widersinnigen Ergebis führt." Das Gericht selbst habe in seiner Begründung betont, dass der Beschluss das "widersinnige" Ergebnis mit sich bringe, dass Langzeitstudenten für das Sommersemester 2006 begünstigt würden, obwohl vom Gesetzgeber eher beabsichtigt gewesen sei, diese zu einem zügigeren Abschluss zu bewegen. Zudem habe das Ministerium zu keinem Zeitpunkt die Arbeit des Gerichts kritisiert, sondern ausschließlich die Bedeutung einer Eilentscheidung zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, die nicht das Ergebnis in der Hauptsache vorwegnehme, erläutert.


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