Vom Meister zum Master – in Sachsen bald ohne Hürden möglich
"Mit dem neuen Hochschulgesetz kann in Sachsen jeder, der eine Meisterprüfung abgelegt hat, ein Hochschulstudium aufnehmen", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange im Sächsischen Landtag.
09.07.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusDer heute in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe vor, die Meisterprüfung als Hochschulzugang anzuerkennen. Damit werde die viel beschworene Durchlässigkeit der Bildungswege endlich Realität. Vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels werde es immer wichtiger, auch jenen, die kein Abitur hätten, ein Studium zu ermöglichen. Sachsen sei nun das fünfte Bundesland, das einen solchen uneingeschränkten Zugang zum Studium nach bestandener Meisterprüfung ermöglichen wolle.
Insgesamt, so die Ministerin heute im Landtag, läge nun ein Hochschulgesetzentwurf vor, der die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Hochschulen sichere. "Mit dem Gesetzentwurf wird die Grundlage geschaffen, damit die Hochschulen ihre Potenziale in Lehre, Forschung und Weiterbildung möglichst umfassend ausbauen können." Dazu gehöre ein auf den Bedarf ausgerichtetes Studienangebot ebenso wie eine hohe Qualität der Bildung und Ausbildung an allen Hochschulen. Staatsministerin Dr. Stange: "Der Gesetzentwurf gibt den Hochschulen die Möglichkeit, sich für den nationalen und internationalen Wettbewerb gut aufzustellen. Es ist ein Gesetz entstanden, das den Hochschulen mehr Freiräume und mehr Verantwortung übergibt – und Studieren ohne Gebühren in Sachsen weiterhin ermöglicht."
Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Zustimmung am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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