Von der Nanotechnologie bis zum Europäischen Rechtsvergleich: Forschungsbauten an Hochschulen
Zum zweiten Mal hat der Wissenschaftsrat im Rahmen seiner Begutachtung von Forschungsbauten an Hochschulen die von den Ländern beantragten Vorhaben nach seinen Kriterien überprüft, bewertet und in eine Reihung gebracht. Ziel dieses mit der Föderalismusreform eingeführten Instrumentes zur Finanzierung von Forschungsbauten und Großgeräten ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Die jährlichen Fördermittel in Höhe von rund 600 Millionen Euro werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
12.11.2007 Pressemeldung WissenschaftsratFür die Förderung ab dem Jahr 2008 hatten die Länder insgesamt 27 Antragsskizzen für Forschungsbauten vorgelegt, in zwölf Fällen hat der Wissenschaftsrat zur Antragstellung aufgefordert. Eingereicht wurde außerdem ein überarbeiteter Antrag für ein Vorhaben, das der Wissenschaftsrat im Jahr 2007 zunächst zurückgestellt hatte. Die Forschungsprogramme, die in diesen Forschungsbauten künftig umgesetzt werden sollen, decken ein vielfältiges und breites Spektrum ab. Die Themen reichen von Fragestellungen aus den Naturwissenschaften bis zu Rechts- und Kulturwissenschaften und schließen gesellschaftlich unmittelbar relevante Themen wie beispielsweise die Energieforschung ein. "Für eine Förderung kommen nach diesem Verfahren nur die Vorhaben in Betracht, die insgesamt als herausragend oder sehr gut bewertet wurden", erläutert der Vorsitzende des Wissen-schaftsrates, Professor Peter Strohschneider. Herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung sind die wichtigsten Orientierungspunkte bei der von Bund und Ländern gewünschten Reihung der Vorhaben.
Der Wissenschaftsrat empfiehlt der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) bzw. ihrer Nachfolgeorganisation, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), folgende zwölf Vorhaben in die je zur Hälfte von Bund und Län-dern gemeinsam getragene Förderung aufzunehmen:
- TU München, Forschungszentrum für Nanotechnologie und Nanomaterialien
- TH Aachen, Neubau für das E.ON Energy Research Center (ERC)
- Klinikum Universität Erlangen-Nürnberg, Translational Research Center (TRC)
- Universität Frankfurt, Neubau Exzellenzcluster Makromolekulare Komplexe
- Universität Oldenburg, Forschungszentren Neuro-Sensorik und Sicherheitskritische Systeme (NeSSy)
- Universität Osnabrück, European Legal Studies Institute (ELSI)
- Charité - Universitätsmedizin Berlin, Forschungszentrum für Neuro- und Immunwissenschaften
- TU München, Forschungszentrum für Katalyse
- Universität Hamburg, Zentrum für Optische Quantentechnologien 10. Universität Gießen, Neubau für den Exzellenzcluster "Kardio-Pulmonales System (ECCPS)" 11. Universität Karlsruhe (TH), Forschungsbau "Interdisziplinäre Fahrzeugsystemtechnik" 12. Universität Göttingen, Kulturwissenschaftliches Zentrum.
Die Gesamtkosten der ab dem Jahr 2008 zur Förderung von Forschungsbauten empfohlenen Investitionen an Hochschulen belaufen sich auf ca. 247 Mio. Euro. Über die Aufnahme in die Förderung wird die Bund-Länder-Kommission voraussichtlich am 19. November 2007 entscheiden.
Hintergrundinformationen
Hinweis: Die "Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten (2008)" (Drs. 8194-07) sind hier als Volltext veröffentlicht. Die Empfehlungen können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post( at )wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
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