Wissenschaftliche Karrieren nach Familienpause mit Stipendien fördern
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen nach einer Familienphase bei ihrem Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Arbeit an sächsischen Hochschulen mit Stipendien unterstützt werden.
20.09.2005 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusDas Kabinett hat heute einem neuen Förderprogramm zugestimmt, das die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Barbara Ludwig, vorgelegt hat. Ziel dieses Programms ist es auch, den Anteil von Professorinnen an sächsischen Hochschulen zu erhöhen.
Staatsministerin Barbara Ludwig: "Die Gesellschaft kann und darf nicht auf das wissenschaftliche Potenzial, das in Frauen steckt, verzichten. Würden wir dies zulassen, würde Deutschland den internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe und die besten Ideen verlieren. Das vorliegende Programm ist deshalb gleichermaßen ein Baustein zur Frauen- wie zur Exzellenzförderung."
Mit Stipendien für jeweils ein Jahr werden danach qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefördert, die ihre Promotionen oder Habilitationen nach einer Familienpause abschließen wollen.
Darüber hinaus soll qualifizierten, berufserfahrenen Wissenschaftlerinnen der Weg zu einer Berufung als Professorin erleichtert werden: Promovierte Frauen können mit Stipendien für jeweils sechs Monate die Wiederaufnahme ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit vorbereiten. Voraussetzung ist neben einem guten Abschluss der Promotion eine dreijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereiches.
Die Vorhaben müssen mit den Forschungsschwerpunkten der jeweiligen sächsischen Hochschule korrespondieren und sollen insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich liegen. Damit wird der Vereinbarung der Koalitionspartner, den Anteil von Frauen in zukunftsorientierten technischen Berufen und in der Wissenschaft unter anderem mit Hilfe eines Wiedereinstiegsprogramms zu erhöhen, Rechnung getragen.
Für das Programm sind in diesem Jahr 120.000 Euro, für das kommende Jahr 300.000 Euro im Haushalt eingeplant. Die Stipendien werden innerhalb der Hochschulen ausgeschrieben. Die Hochschulen regeln das Antragsverfahren in eigener Zuständigkeit.
Mit der neuen Förderrichtlinie wird das Wiedereinstiegsprogramm für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (1997 bis 2004) neu aufgelegt und erweitert.
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