Wissenschaftsminister Frankenberg bei Symposium zur Studierendenauswahl in Berlin

Die Bedeutung der Studierendenauswahl für die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen unterstrich der Baden-Württembergische Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg am 16. Januar 2008 auf einer Tagung in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

16.01.2008 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Frankenberg: "Baden-Württemberg setzt auch in Zukunft darauf, dass Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen. Künftig werden Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräche in Baden-Württemberg zur Pflicht. Gleichzeitig verbessern wir die Information und die Orientierung der Studienbewerber. Dies führt zu mehr Qualität im System und zu weniger Studienabbrüchen."

In einem Vortrag für das Abschlusssymposium zum "Aktionsprogramm StudierendenAuswahl" der Landesstiftung Baden-Württemberg und des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft betonte Frankenberg die Notwendigkeit, jungen Menschen dabei zu helfen, ihre Lebenschancen optimal zu verwirklichen und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. "Jede Fehlentscheidung bei der Studienwahl kostet Lebenszeit der Studierenden und Geld", so der Minister. Studienbewerber und Hochschulen sollten durch geeignete Verfahren erkennen können, ob sie zueinander passen und den beiderseitigen Erwartungen gerecht werden. Dies steigere die Motivation bei Lehrenden wie Lernenden. Die Qualität der Lehre würde besser. Fehlentscheidungen bei der Hochschul- und Studienwahl würden seltener.

Dem Minister zufolge bleibt die Abiturnote auch in Zukunft ein bedeutendes Kriterium bei der Studienplatzvergabe. Sie müsse aber ergänzt werden. "Das Abitur wird durch Tests und Auswahlgespräche nicht entwertet, sondern gestärkt. Schule ist mehr als ein Kampf um Dezimalstellen. Studien haben gezeigt, dass die Vorhersagekraft der Abiturnote durch Kombination mit Tests und Auswahlgesprächen verbessert werden kann."

Als "Glücksfall" bezeichnete Frankenberg, dass sich die Landesstiftung Baden-Württemberg und der Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft das "Aktionsprogramm StudierendenAuswahl" ins Leben gerufen und mit jeweils 750.000 Euro gefördert hätten. "Das Aktionsprogramm kam zur rechten Zeit, um dem Thema ein breites Forum zu verschaffen und die Diskussion wissenschaftlich zu untermauern. Die Projekte des Aktionsprogramms befassen sich mit Praxiskonzepten, aber auch mit Forschungen zur Validität von Auswahlverfahren. Sie geben uns wertvolle Hinweise für die Gesetzgebung."

Baden-Württemberg habe als Vorreiter schon vor rund 10 Jahren Studierendenauswahl durch Hochschulen eingeführt und immer weiter verbessert. In seiner aktuellen Hochschulgesetznovelle setze Baden-Württemberg auf eine noch stärkere Beteiligung der Hochschulen bei der Aufnahme von Studierenden. Ab 2011 würden in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräche neben der Abiturnote zur Pflicht. In allen anderen Studiengängen würden obligatorische Orientierungsverfahren eingeführt, in denen sich die Bewerber mit den Anforderungen des Studiums vertraut machen könnten. Ausgebaut werde im übrigen die Möglichkeit, eigene Hochschulzugangsprüfungen einzuführen, die neben dem Abitur besondere Aufnahmebedingungen für bestimmte Studiengänge enthalten.

Weitere Informationen: mwk.baden-wuerttemberg.de/deutsch/themen/hochschulen/
hochschulreform/foederalismusreform_im_hochschulbereich/


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