Zeitersparnis: Neues BAföG-EDV-Verfahren startet heute
24.06.2013 Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Schneller, besser, ohne Stress - Studierende und Schüler in Baden-Württemberg profitieren ab sofort von einem neuen Verfahren, wenn sie BAföG beantragen. Das gab Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst heute (24. Juni) in Stuttgart bekannt.
Das neue System bietet unter anderem die Möglichkeit mehrfacher monatlicher Zahlungsabläufe. Was sperrig klingt, hat in der Praxis große Vorteile. Beispiel verkürzte Wartezeiten: Wer bislang einen Tag nach dem Zahlungsablauf seinen Antrag einreichte, musste unter Umständen bis zu sechs Wochen auf die Auszahlung warten. Das ist nun vorbei.
Außerdem können Antragsteller Ihren Bescheid künftig sofort mit nach Hause nehmen. Das spart Zeit und dem Amt spart es das Porto. "Das neue Verfahren ist schneller und flexibler und es hilft Antragstellern wie Sachbearbeitern gleichermaßen", sagt Bauer. Die Wartezeiten der BAföG-Empfänger werden verkürzt, die Kundenzufriedenheit verbessert.
In Baden-Württemberg werden derzeit etwa 75.000 Studierende und 24.000 Schüler mit BAföG gefördert. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich im Studierendenbereich auf rund 245 Millionen Euro und im Schülerbereich auf rund 80 Millionen Euro pro Jahr.
Entwickelt wurde das Verfahren vom Länderverbund Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Im Südwesten wurden die Entwicklungsdienstleistungen von der Datenzentrale Baden-Württemberg erbracht. Mit dem neuen Daten-Eingabeprogramm werden die bisher unterschiedlichen Erfassungsprogramme bei den für das Studierenden-BAföG zuständigen Studentenwerken und den das Schüler-BAföG bearbeitenden kommunalen Ämtern in Baden-Württemberg vereinheitlicht.
Zusammen mit dem BAföG-Online-Antrag (www.studieninfo-bw.de/studieren/studienfinanzierung/bafoeg/) bildet das neue BAföG-EDV-Verfahren zudem die Grundlage für die Weiterentwicklung, hin zu einem vollständig papierlosen Antragsverfahren. Dies wird möglich, sobald die elektronische Identifikation mittels neuem Personalausweis oder die Funktion von De-Mail durchführbar ist.
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