Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2005

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) 2005 für die Universität Hamburg, die Hochschule für angewandte Wissenschaften, die Technische Universität Hamburg-Harburg, die Hochschule für bildende Künste und die Hochschule für Musik und Theater sind abgeschlossen. Wissenschaftsbehörde und Hochschulen haben gemeinsam den Reformkurs für die Umsetzung der Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17. Juni 2003 und des Hochschulmodernisierungsgesetzes konkretisiert. Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D.: "Wissenschaftliche Exzellenz und deutlich ver-besserte Studienbedingungen sind die wesentlichen Ziele der Strukturreform. Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2005 haben Hochschulen und Wissenschaftsbehörde jetzt gemeinsam den Reformkurs für die nächsten Jahre festgelegt." Die ZLV erstrecken sich im Wesentlichen über die Schwerpunkt-Bereiche Hochschulentwicklung, Lehre und Studium, Forschung und Transfer, Internationalisierung sowie Personal. Außerdem wird die Einführung des neuen, ergebnisorientierten Hochschulfinanzierungsmo-dells (Drei-Säulen-Finanzierung) vereinbart. Für die HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik liegt noch keine ZLV vor. Sie soll auf Basis des bald vorliegenden Gesetzentwurfes zur Zusammenführung der HWP mit den Fachbereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität zur Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschlossen werden. Ein Überblick über die Regelungen:

28.10.2004 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

1. Hochschulentwicklung, Lehre und Studium

Die Fakultätenbildung wird im Sinne der Leitlinienentscheidung abgeschlossen. Die in den Leitlinien des Senats vorgegebenen Studienanfängerkapazitäten und Absolventenzielzahlen 2012 sind in den ZLV 2005 festgeschrieben. Für Master-Studiengänge sind Mindestkapazitäten vereinbart; die Hochschulen können diese - innerhalb des budgetären Gesamtrahmens - erweitern und so eigenverantwortlich Schwerpunkte in forschungsintensiven Bereichen setzen.

Die Hochschulen führen das Bachelor-Master-Studiensystem für alle Studiengänge bis zum Wintersemester 2009/10 ein. Mit der Universität sind dabei folgende Schritte vereinbart: Bis Wintersemester 2005/06 sollen 30 bis 50 Prozent der Studiengänge umgestellt sein bzw. deutlich mehr als 50 Prozent der Studienanfänger im Bachelor-Master-System beginnen. Bis Wintersemester 2006/07 sollen 50 bis 70 Prozent der Studiengänge (bzw. 70 bis 80 Prozent der Studienanfänger) und zum Wintersemester 2009/10 alle Studiengänge auf das Bachelor-Master-System umgestellt sein.

Für die neu einzurichtenden Bachelor-Studiengänge wurden die Betreuungsrelationen (curriculare Normwerte) festgelegt. In einigen Fächergruppen, insbesondere an der Universi-tät Hamburg, wird die Studierendenbetreuung im Bachelor deutlich (um bis zu 98 Prozent) verbessert. Im Zusammenhang mit dem Bachelor-Master-Studiensystem werden die Modul-arisierung der Studienangebote, Leistungspunktesystem gemäß ECTS sowie die Ausstellung von Diploma-Supplements vereinbart.

Die Hochschulen werden bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren die erforderlichen Satzungen vorbereiten, um zum Wintersemester 2005/06 bereits in einigen Fächern Hochschulauswahlverfahren zu organisieren. Zur Qualitätssicherung sind die Akkreditierung von Studienangeboten und die Evaluation von Studienangeboten mit Blick auf die Umstellung auf Bachelor-Master-Strukturen verein-bart. Außerdem verpflichten sich die Hochschulen, im Jahr 2005 Qualitätsbewertungssatzungen zu beschließen.

2. Forschung und Transfer

Die Hochschulen gewährleisten eine konsequente Schwerpunktsetzung unter Berücksichtigung der Kompetenz-Cluster des Leitbildes "Metropole Hamburg - Wachsende Stadt" (Life Science, IT und Medien, Hafen und Logistik, Nanowissenschaften, Luftfahrt sowie China-Kompetenz). Die Fakultäten arbeiten fächer- und fakultätsübergreifend in interdisziplinären Forschungsschwerpunkten zusammen. Die Hochschulen unterstützen den Transfer von Forschungsergebnissen und hochschuleigenem Know-how durch aktive Mitarbeit am Auf- und Ausbau der Hamburg Innovation GmbH.

3. Internationalisierung

Bei der Auswahl und Betreuung von internationalen Studierenden soll der Studienerfolg in den Mittelpunkt gerückt werden. Daher wird in Zukunft die Zahl der ausländischen Absolventen (und nicht die Zahl der ausländischen Studierenden) ein Maßstab für Internationalisierungserfolg werden.

4. Personal

Die Wettbewerbsfähigkeit der Universität soll durch eine optimierte Personalstruktur ge-stärkt werden. Hierfür zeigt die ZLV ein Zielbild auf, dessen modellhafte Rechnung ergibt, dass - bei Umsetzung der Bachelor-Master-Struktur - der Universität noch 165 Stellen für Schwerpunktbildungen in Lehre und Forschung zur Verfügung stehen.

Die Hochschulen setzen die Professorenbesoldungsreform zügig um. Die Hochschulen werden das Verfahren zur leistungsbezogenen Besoldung so rechtzeitig in 2005 regeln, dass es ab Inkrafttretens des Gesetzes angewandt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, dass die Übernahme zusätzlicher Lehrleistung finanziell honoriert wird.

5. Drei-Säulen-Finanzierung

Die Steuerung der Hamburger Hochschulen erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2005 auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes, das die bestehenden Globalhaushalte und Ziel- und Leistungsvereinbarungen durch eine ergebnisbezogene, innovationsfördernde Finanz-zuweisung ergänzt. Das Gesamtvolumen aller Zuweisungen unterliegt der Planungssicher-heit, wie sie im Zukunftspakt "Qualität und Innovation" 2002 vereinbart worden ist. Nach dem "Vorwegabzug" (Personalnebenkosten, Bauunterhaltung und Kosten für den Botanischen Garten) teilt sich das Hochschulbudget auf in die drei "Säulen" Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget.

Das Grundleistungsbudget (85 Prozent) bemisst sich an der Zahl der Absolventen je Fa-kultät bzw. je Hochschule. Das Anreizbudget (13 Prozent) unterstützt positive Veränderun-gen im Rahmen qualitativer Zielsetzungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Gleichstel-lung und Internationalisierung. Das Innovationsbudget (2 Prozent) unterstützt den kontinu-ierlichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozess in den Hochschulen. Es wird je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die Wissenschaftsbehörde vergeben.

Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2005 im Internet:
www.bwg.hamburg.de
Rubrik Service/Downloads/Ziel- und Leistungsvereinbarungen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


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