Zukünftige Strukturen der Hochschulen aus Landessicht

Auf ihrem Arbeitstreffen am 21.03.2005 in Hasenwinkel verständigten sich die sechs Rektoren der Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Bildungsminister auf folgenden Anforderungskatalog:

29.03.2005 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
  1. Die Hochschulen bleiben erhalten.
  2. Alle Maßnahmen der Hochschulentwicklung haben sich an der Bildung von Qualität und an nationaler sowie internationaler Wettbewerbsfähigkeit in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung zu orientieren. Dabei sind Ergebnisse aus Akkreditierungen, Evaluationen und etablierten Rankings zu berücksichtigen.
  3. Strukturelle Änderungen an den Hochschulen stehen zugleich unter dem Prüfkriterium des Beitrags zur umfassenden Landesentwicklung und Entwicklung der umliegenden Regionen. Zentrale Felder der wirtschaftlichen Entwicklung im Land wurden in der Anlage 1 zum Schreiben des Ministers vom 28.01. d.J. benannt. Dabei handelt es sich um
    • Ernährungswirtschaft
    • Maritime Technik und Wirtschaft
    • Holz-, Metall- und Elektroindustrie
    • Biotechnologien und Medizintechnik (Life Sciences)
    • Informations- und Kommunikationstechnologien
    • Regenerative Energiegewinnung
    • Tourismus- und Gesundheitswirtschaft
    • Transport und Logistik
    • Unternehmensbezogene Dienstleistungen
  4. Ungeachtet der hochschuleigenen Forschungsschwerpunkte und bei Weiterentwicklung der engen Kooperationsbeziehungen mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z.B. auf den Gebieten Plasmaphysik, Katalyseforschung, Meeresforschung, Nutztierforschung und Demographie) sind besonders die landesübergreifenden Forschungsschwerpunkte
    • Innovationsnetzwerk Biotechnologie
    • Kompetenznetzwerk Neue Wirkstoffe und Biomaterialien
    • Innovatives Screening und Produktionsprozesse
    • Informations- und Kommunikationstechnologien
    • Regenerative Medizin als Kristallisationspunkte prosperierender Entwicklung zu stärken.
  5. Leistungsorientierte Schwerpunktbildung ist unabdingbar. Dabei ist die Bildung überkritischer Einheiten geboten. Die Fächerausstattungen der Universitäten müssen hinsichtlich der professoralen Ausstattung erkennbar oberhalb der Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Mindestausstattung liegen. Die Ausstattung der HMT ist an den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu orientieren. Auch für die Fachhochschulen sind überkritische Ausstattungen entsprechend jeweiliger fachlicher Standards vorzusehen.
  6. Studien- und Kosteneffizienz im Sinne vorliegender Erhebungen der HIS müssen ein systematisches Auswahlkriterium im Hinblick auf die Fortexistenz von Studiengängen bilden.
  7. Alle Wissenschaftsbereiche, aber auch die Dienstleistungs- und Verwaltungsbereiche der Hochschulen stehen unter dem Gebot optimaler interner Organisation und maximaler Vernetzung sowie Kooperation. Dies betrifft auch die Bildung größerer, auch hochschulübergreifender Fakultäten, Fachbereiche oder anderer Organisationseinheiten. Konzentrierte Aufgabenwahrnehmung auf dem Campus Online M-V sollte auf längere Sicht zur Regel der Hochschulverwaltung werden.
  8. Die für den jeweiligen Hochschultyp erforderliche Fächerkohärenz ist zu beachten. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medizin sind an beiden Universitäten in verschiedener Ausprägung vertreten. Fachlich identische oder stark verwandte Studienangebote an mehreren Standorten sind jedoch möglichst auszuschließen und im Ausnahmefall begründungspflichtig. Gleiche oder stark benachbarte Studienangebote an den Fachhochschulen werden grundsätzlich ausgeschlossen.
  9. Im Sinne des Bologna-Prozesses sind gestufte Strukturen des Studiums zu entwickeln und im Sinne eines arbeitsteiligen, ggf. auch hochschulartübergreifenden Systems anzulegen. Dabei sind an den Universitäten in den dafür geeigneten Fächern vornehmlich forschungsorientierte, an den Fachhochschulen vornehmlich praxisorientierte Masterstudiengänge vorzuhalten.
  10. Gender-Mainstreaming ist als durchgehendes Prinzip zu beachten.
  11. Fächer, auf die das Land aus Gründen der wirtschaftlichen Prosperität, der darüber hinaus gehenden Forschungsentwicklung und der kulturellen Identität nicht verzichten kann, werden im laufenden Prozess benannt.

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