(Brigitte Schumann) Inklusion nach dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-BRK erfordert, sich von einem an Leistungshomogenität orientierten Schulsystem zu verabschieden, das mittels seiner selektiven, hierarchischen Strukturen aus Differenz soziale Ungleichheit herstellt und sozialen Ausschluss befördert. Die Bildungspolitik verweigert sich dieser Verpflichtung zum strukturellen Umbau des Systems.
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10.09.2015
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