Die Rückzahlungsmodalitäten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ändern sich ab April 2020. Bis zum 29. Februar 2020 haben ehemalige BAföG-Empfänger/-innen, die vor August 2019 BAföG erhalten haben, die Wahl, ob sie den neuen oder den alten Rückzahlungsmodus nutzen möchten.
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21.02.2020
Pressemeldung
Deutsches Studierendenwerk