Das "Jahr der deutschen Sprache" ist gerade erst vorbei, der Kampf gegen unverständliches Beamtendeutsch noch lange nicht. Viele Deutsche kennen und fürchten die komplizierten Begriffe und Formulierungen aus Gesetzestexten, amtlichen Schreiben und Formularen. So mancher ist damit überfordert. Kein Wunder bei Satzungetümen wie diesem: Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. (aus § 60 SGB II)
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05.05.2011
Pressemeldung
Duden