124 Millionen Euro für Bildung in Sachsen
Sachsen kann in den nächsten Jahren rund 124 Millionen Euro in die Bildung investieren. Das Kabinett verabschiedete heute eine entsprechende Förderrichtlinie, die die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von 2014 bis 2020 regelt.
01.07.2014 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusRund 105 Millionen Euro der 124 Millionen Euro kommen von der Europäischen Union, weitere 19 Millionen Euro stellt der Freistaat zur Verfügung. Schwerpunkt der Förderung bilden zusätzliche Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene. "Das Geld wird vor allem zur individuellen Förderung von lernschwachen Schülern und benachteiligten Erwachsenen eingesetzt. Damit wollen wir drohender Armut und Arbeitslosigkeit vorbeugen. Wir müssen das Bildungspotenzial der hier lebenden Menschen so fördern, dass es den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen gerecht wird", sagte Kultusministerin Brunhild Kurth. Die Ministerin zeigte sich erfreut darüber, dass es trotz insgesamt rückläufiger EU-Förderung gelungen sei, die für Bildungsprojekte zur Verfügung stehenden Fördermittel auf gleichem Niveau wie im abgelaufenen EU-Förderzeitraum zu halten.
Gefördert werden Schülercamps, Projekte für abschlussgefährdete Schüler und Maßnahmen zur Berufsorientierung. Im Schuljahr 2012/13 verließen 10,1 Prozent der Schüler die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Für Maßnahmen zur Verbesserung des Schulerfolges sind insgesamt zehn Millionen Euro geplant. Weitere 16,8 Millionen Euro sind für die Berufsorientierung vorgesehen. Darüber hinaus sollen 15 Millionen Euro im Kampf gegen den Analphabetismus eingesetzt werden. Mit dem Geld werden Alphabetisierungskurse für funktionale Analphabeten und eine Koordinierungsstelle finanziert. Studien zufolge liegt der Anteil funktionaler Analphabeten zwischen rund 5,5 Prozent und 14 Prozent.
Die Sächsische Aufbaubank berät zur Förderung und Antragstellung. Förderanträge können nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie voraussichtlich ab Mitte August gestellt werden. Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.sab.sachsen.de oder beim ESF-Servicecenter: 0351 4910-4930.
Nach Genehmigung des eingereichten Operationellen Programms für die Förderperiode 2014 bis 2020 durch die Europäische Kommission sind weitere Förderschwerpunkte im Bildungsbereich im Umfang von rund 82,2 Millionen Euro geplant, die zum Beispiel die frühkindliche Bildung unterstützen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf den Besuch einer Regelschule ermöglichen sollen. Diese Förderprojekte sollen im Rahmen einer für Herbst 2014 geplanten Richtlinienänderung berücksichtigt werden.
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