Abschaffung der Sonderschulpflicht nur ein Bestandteil der umfassenden Änderungen in der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung
"Baden-Württemberg hat bereits wichtige Veränderungen zur Förderung von gemeinsamer Beschulung von jungen Menschen mit und ohne Behinderung auf den Weg gebracht. Die geplante Abschaffung der Sonderschulpflicht ist dabei nur ein Bestandteil der umfassenden Änderungen im Bereich schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", erklärte Kultusministerin Marion Schick.
29.03.2010 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergEin Expertenrat hatte sich im letzten Jahr umfassend mit der Frage nach der bestmög-lichen Beratung, Unterstützung und Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder chronischen Erkrankungen beschäftigt. Im April wird sich der Ministerrat abschließend mit der Ausweitung der inklusiven Bildungswege befassen.
"Bereits zum nächsten Schuljahr beginnen wir in Schwerpunktregionen, gleichzeitig kann vor Ort ab sofort mit der Umsetzung der Empfehlungen begonnen werden, wenn Eltern, Schulen, Schulverwaltung und Partner dies wünschen und sich einigen. Parallel dazu wird die Schulgesetzänderung in die Wege geleitet", sagte Schick.
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