Abschlussprüfung im Schulgesetz verankern

Nach Meinung des Verbandes Deutscher Realschullehrer (VDR) muss das Schulgesetz die Möglichkeit einräumen, zumindest die demographiefesten mehrzügigen Realschulen in ihrer bisherigen Form zu erhalten. Eine zwangsweise Auflösung oder Fusionierung schadet nicht zuletzt auch unserem Wirtschafts- und Beschäftigungssystem.

11.03.2008 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Verband Reale Bildung

Dort, wo Realschulen auf freiwilliger Basis mit benachbarten Hauptschulen zusammenarbeiten wollen, sollte eine Realschule plus in kooperativer Form - also mit abschlussbezogenen Klassen – entstehen. Um die Attraktivität neben dem Gymnasium zu wahren, muss diese Schule zwingend die Klassen 11 und 12 beinhalten und die Fachhochschulreife vermitteln. Die Kooperation mit den Berufschullehrkräften sollte sich auch nicht auf die Fachoberschule beschränken, sondern bereits in der Sekundarstufe I beginnen und die Wahlpflichtfächer der Realschule einschließen.

Im jetzt vorgestellten Entwurf der Schulgesetznovelle vermisst der VDR die Verankerung zentraler Abschluss¬prüfungen für die verschiedenen Bildungsgänge. Landesvorsitzender Bernd Karst: "Nur eine Prüfung kann Etikettenschwindel bei der Vergabe von Abschlüssen verhindern sowie Anspruchsniveau und Vergleichbarkeit sicherstellen!"

Der VDR begrüßt, dass die Trägerschaft der weiterführenden Schulen - so wie es sich bisher bewährt hat – bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen soll. Schulpolitik aus der Kirchturmsperspektive wird dadurch zumindest eingegrenzt.

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Verband Reale Bildung

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