Änderung der Floating-Vereinbarung unterzeichnet
Nach gut einem Jahr mit vielen Gesprächen und Verhandlungen Haben GEW und Thüringer Kultusministerium gestern eine Ergänzung zur Floating-Vereinbarung unterzeichne
13.05.2009 Pressemeldung GEW ThüringenIm Februar 2008 hat das Thüringer Kultusministerium auf Grund einer entsprechenden Gerichtsentscheidung die Teilzeitverbeamtung beendet und den Teilzeitbeamten angeboten, ab 01.08.2008 wieder voll zu arbeiten. Seit dem ist die Stimmung in vielen Lehrerzimmern auf einem Tiefpunkt. Die Floating-Beschäftigten, die schon viele Jahre freiwillig in Teilzeit sind, fordern Gleichbehandlung. Unmittelbar nach der Entscheidung des TKM hat die GEW im rahmen von Nachverhandlungen zur Floating-Vereinbarung für die Floater auch umgehend ein Angebot auf Vollbeschäftigung gefordert. Minimalziel war eine zeitnahe Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für die Teilzeit-Angestellten. "Diese Landesregierung war und ist nicht bereit, ein solches Angebot zu unterbreiten, das ist die Erkenntnis nach einem Jahr intensiver Verhandlungen", so Jürgen Röhreich, Landesvorsitzender der GEW Thüringen. "Die heutige Unterzeichnung einer Ergänzungsvereinbarung betrachten wir als notwendige Ergebnissicherung und Ausgangspunkt für die weiteren Verhandlungen im Herbst, denn die Ungerechtigkeit zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen wird dadurch nicht beseitigt, allenfalls gemindert," so Röhreich weiter. Nach der Vereinbarung wird nun den Floating-Beschäftigten an der Grundschulen angeboten, ab 01.08.2009 den Beschäftigungsumfang auf 90% (statt bisher 80%) anzuheben. Ab 01.08.2010 sind die Grundschullehrer wieder vollbeschäftigt. Den Floating-Beschäftigten an den berufsbildenden Schulen wird angeboten, den Beschäftigungsumfang ab 01.08.2009 von 70% auf 75%, ab 01.08.2012 auf 90 % (statt der bisherigen 80%) zu gehen und ab 01.08.2013 (ein Jahr früher als vorgesehen) wieder 100% zu arbeiten. anzuheben Für die Floating-Beschäftigten der anderen Schularten sieht die Vereinbarung, die Laufzeit um ein Jahr zu verkürzen (Regelschulen und Gymnasien bis 31.07.2013 und FÖS bis 31.07.2011). Außerdem kann der Beschäftigungsumfang jeweils im letzten Jahr der Laufzeit auf 90% statt der bisher vorgesehenen 80% angehoben werden.
Wichtig ist, dass dieses Angebot auch für die Kolleginnen und Kollegen gilt, die nach 1997 zu Floating-Bedingungen (die sogenannten unechten Floater) eingestellt worden sind. Parallel dazu wird vom Thüringer Kultusministerium den lebensälteren Kolleginnen und Kollegen (Frauen mit Vollendung des 60. Männer des 63. Lebensjahres) ein Angebot zum vorzeitigen Ausscheiden unterbreitet. Voraussetzung ist der direkte Wechsel in eine Altersrente. Der Freistaat gleicht bei Annahme dieses Angebotes die Rentenabschläge durch zusätzliche Beitragszahlung aus. "Wir setzen darauf, dass im Herbst weitere notwendige Verbesserungen für die Floating-Beschäftigten erreicht werden können. Ein vernünftiges Arbeitsklima an den Schulen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsarbeit. Wir sind auch überzeugt, dass ein vorübergehend auftretender Lehrerüberhang sinnvoll und dadurch auch gewinnbringend für die Arbeit mit den Schülern genutzt werden kann und trotzdem Neueinstellungen möglich sind," sagte der GEW Landesvorsitzende abschließend.
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