Ängste schüren, Druck ausüben - Demokratie sieht anders aus

Die GEW hat die Beschäftigten anlässlich der nächsten Floating-Beschäftigten für Dienstag, 18.11.2008 um 09.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Kultusministerium aufgerufen. In den letzten Verhandlungsrunden gab es keinerlei Entgegenkommen der Landesregierung, deshalb ist es notwendig, zu solchen Maßnahmen aufzurufen.

15.11.2008 Thüringen Pressemeldung GEW Thüringen

"Die GEW Thüringen lädt alle Floater und alle anderen Beschäftigten am 18.11.2008 zur nächsten Verhandlungsrunde ein! Unterricht muss nicht ausfallen, wenn in der Schule eine Vertretungsregelung organisiert wird. Ein intaktes Schulklima liegt sicher im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen und auch der Schulleitung," heißt es im entsprechenden Aufruf der GEW an die Beschäftigten. Am 12.11.08 reagierte das Kultusministerium mit einem Fax an die Schulleitungen und setzt Schulleiterinnen und Schulleiter massiv unter Druck. Das Kultusministerium hält die Teilnahme an der Demo für problematisch und hat Schulleiter in einem Schreiben dazu aufgerufen, die Teilnahme an der Demo möglichst zu verhindern. Das Recht auf Teilnahme an der Demo wird bestritten, die Unterrichtsverpflichtung sei höher zu bewerten.

"Wer ohne Antrag auf Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub bzw, nach Ablehnung eines solchen Antrags dem Dienst ohne hinreichenden Grund fernbleibt, begeht ein Dienstvergehen oder eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Er muss also mit disziplinarischen bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen", heißt es im Schreiben des TKM. Selbstverständlich trifft das TKM aber keine Entscheidung, sondern schiebt die Verantwortung den Schulleitern zu. Rechtlich sicher richtig, in der Wirkung aber verheerend. Dadurch wird vom Ministerium, offenbar mit Absicht, ein Keil zwischen Schulleitung und Kollegium getrieben. Den Schulleiterinnen und Schulleitern wird gleichzeitig mit Konsequenzen gedroht, sollten sie die Teilnahme ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht verhindern. Wie sonst ist der folgende Absatz des Schreibens des TKM zu verstehen.: "Aus all dem folgt, dass über einen Antrag einer Lehrkraft auf Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub nach den obigen Maßgaben durch Sie (die Schulleiter/in- d. Verf.) zu entscheiden ist. Richten Sie sich bitte darauf ein, dass das Schulamt Ihre Entscheidung im Einzelfall hinterfragen wird."

Nach der "Demokratie-Lehrstunde" für Schülerinnen und Schüler wegen der Proteste am 11.11.2008 sind nun die Beschäftigten und Schulleitungen dran. "Nach dem Lesen des Schreibens an die Schulleiterinnen und Schulleiter bin ich entsetzt, wie von einem Kultusministerium demokratische Grundrechte missachtet werden. Hier sehen wir einen klaren Eingriff in die demokratisch Mitbestimmung," sagte der GEW Landesvorsitzende Jürgen Röhreich. "Es war und ist nicht die Absicht der GEW, Schulleiterinnen und Schulleiter in Bedrängnis zu bringen. Trotzdem oder vielleicht jetzt erst recht, hoffen wir, dass viele Kolleginnen und Kollegen unserem Aufruf folgen", so Röhreich weiter.

"Wer andere für sich arbeiten lässt, hat deren Grundfreiheiten, auch die zur kollektiven Gegenwehr und Meinungsäußerung während der Arbeitszeit hinzunehmen. Mit dem Arbeitsvertrag entäußert sich der Arbeitnehmer nicht seiner Grundrechte, schon gar nicht derer, die sich gerade auf die soziale Situation der abhängig Beschäftigten beziehen."

(Quelle: Politischer Streik illegal? Detlef Hensche über die vermeintliche Rechtswidrigkeit politischer Streiks, in: Sozialistische Zeitung, März 2004, Seite 5)

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GEW Thüringen

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