Altersteilzeitregelung gesichert
"Die von der Landesregierung beschlossene Altersteilzeitregelung für den Schulbereich ist insbesondere für ältere Lehrkräfte eine gute Nachricht", so Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW. "Sie dient darüber hinaus aber auch dem Landeshaushalt."
17.06.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW40 Prozent der in Frage kommenden Lehrkräfte haben die bisherige Regelung in Anspruch genommen. Deshalb hat sich der VBE im Dialog mit der Landesregierung intensiv an der Entwicklung eines Nachfolgemodells beteiligt. Lehrkräfte können künftig mit Vollendung des 60. Lebensjahres von der Altersteilzeitregelung profitieren. Nach dieser Regelung erhalten sie ab dem 60. Lebensjahr 83 Prozent ihres Gehalts und behalten 55 Prozent ihrer früheren Unterrichtsverpflichtung.
"Dass sich seit der Einführung dieser Regelung das durchschnittliche Pensionsalter der Lehrkräfte in NRW von 59 auf 61,2 Jahre erhöht hat, belegt deren positive Wirkung", so Beckmann. "Gleichzeitig werden durch die Stundenreduzierung aber auch Stellen für junge Lehrkräfte frei. Davon profitieren das Land und die Schulen."
Der Ministerpräsident hat mit seinem Einsatz für diese Regelung Wort gehalten. In seinem Schreiben an den VBE vom 05. 06. 2008 hatte er erklärt: "Angesichts der besonderen Belastungen, die der Schulbetrieb gerade für die älteren Lehrerinnen und Lehrer bedeutet, ist der Landesregierung bewusst, dass die Fortführung der Altersteilzeit für die Beschäftigten ein wichtiges Thema ist". Gleichzeitig hatte er betont, die Verlängerung der Lehreraltersteilzeit käme nur in Betracht, wenn die Kostenneutralität gewährleistet sei. Das ist jetzt gesichert.
Die Schulministerin stand in dieser Frage stets an der Seite der Lehrerinnen und Lehrer. Ihr Engagement erkennt der VBE ausdrücklich an.
"Die zusammen mit den Lehrerorganisationen erarbeitete Lösung ist für alle Beteiligten zufrieden stellend ", so Beckmann abschließend.
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