Althusmann: "Schulleitungen können auf umfassende Angebote zur Information, Beratung und Unterstützung zurückgreifen"
Kultusminister Dr. Bernd Althusmann fordert die Schulleitungen von Ganztagsschulen auf, in Zweifelsfällen bei Vertragsabschlüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztagsbetrieb die Beratungsangebote der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu nutzen.
18.01.2011 Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Unser Ziel ist es, die eigenverantwortlichen Schulen bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat bereits vor einigen Monaten ein Team von Fachleuten zusammengestellt, das Ganztagsschulen umfassend berät", sagte Althusmann. "Die Beratung wird bereits intensiv in Anspruch genommen, aber zum bevorstehenden Schulhalbjahreswechsel ergeben sich an manchen Schulen Fragen", sagte Althusmann weiter.
Zum 1. Februar wird der neue Erlass "Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten" uneingeschränkt wirksam. Er sieht unter anderem vor, dass zur Absicherung der einzelnen Schulleitungen Dienstleistungsverträge an Ganztagsschulen vor Abschluss der Landesschulbehörde zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen sind. Die Niedersächsischen Landesschulbehörde wird in den nächsten Tagen alle Schulleitungen von Ganztagsschulen kontaktieren und auf das Beratungsangebot hinweisen. Schulen können sich eine Handreichung und weiterführende Informationen im für Schulen zugänglichen Bereich des Internetangebots der Behörde herunterladen.
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