Althusmannn zieht zweifelhafte Schlussfolgerungen aus Rechtsgutachten zum Einsatz von Honorarkräften
Zu dem vorläufigen Ergebnis der Akteneinsicht zu den Honorar- und Dienstleistungsverträgen an Ganztagsschulen erklärt die schulpolitische Sprecherin Ina Korter heute (Freitag):
07.05.2012 Pressemeldung Bündnis 90/Die Grünen"Die Akteneinsicht hat deutlich belegt, dass Althusmann – zunächst als Staatssekretär, danach als Minister – seit Jahren billigend in Kauf genommen hat, dass die Schulleitungen mangels detaillierter, eindeutiger und verständlicher Vorgaben rechtlich fragwürdige Verträge abgeschlossen haben. Nach dem Willen der Landesregierung sollten die Ganztagsangebote auf Billigniveau weiter laufen.
Es ist zweifelhaft und höchst abenteuerlich, wenn der Kultusminister nun ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Anlass nimmt, den Einsatz von Honorarkräften als außerschulische Fachkräfte zu legitimieren. Es besteht das Risiko, dass ein Gericht zu einem anderen Schluss kommt, denn zur steuerlichen Abgrenzung von Honorarkräften liegt bisher keine Rechtssprechung vor. Anstatt immer mehr Mitarbeiter einzusetzen, die sich mit den rechtlichen Aspekten der Vertragsgestaltung befassen, sollte die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass Ganztagsschulen so mit Lehrerstunden ausgestattet werden, dass sie gut arbeiten können."
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