"Bayern hält am Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unmissverständlich fest"

"Bayern hält am Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach fest." Dies unterstrich Bayerns Kultusminister Siegfried Schneider in Reaktion auf die Situation im Land Berlin und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu.

20.04.2007 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Kultusminister Schneider verweist in seiner Argumentation auf Art. 136 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung. Dieser lautet: "Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach aller Volksschulen, Berufsschulen, mittleren und höheren Lehranstalten."

Ethikunterricht wird in Bayern auch künftig als "Ersatzfach" angeboten, wie es Art. 137 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung vorsieht. Der Bayerische Kultusminister teilt nicht die Einschätzung Berlins, dass nur ein staatlicher Ethik-Unterricht Schüler zu Toleranz und Dialogfähigkeit erziehen könne. Minister Schneider wörtlich: "Die Grundlage für Toleranz und Dialogfähigkeit sind die kritische Auseinansetzung mit den Inhalten der eigenen Religionsgemeinschaft." Nur wer in der Reflexion einen eigenen Standpunkt gewonnen habe, könne in einen echten Dialog mit anderen Menschen treten.

Minister Schneider betonte auch, dass die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne für den Religionsunterricht auch andere Religionen und Konfessionen kennenlernen und so ihre Basis für Toleranz und Dialog verbreitern.

Das Bundesland Berlin hatte den Ethikunterricht als ordentliches Lehrfach eingeführt, ohne Schülern die Möglichkeit einzuräumen, sich von diesem zum Besuch des Religionsunterrichts abzumelden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Einführung als im Rahmen der Verfassung für zulässig erklärt.


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