Bayerns Kultusministerium bietet Schülern der 9. Klassen des neunjährigen Gymnasiums zusätzliche Fördermaßnahmen an

Für die Schüler der neunten Klassen des neunjährigen Gymnasiums, deren Vorrücken in Frage gestellt ist, wird das Bayerische Kultusministerium im zweiten Halbjahr Fördermaßnahmen unterbreiten. So soll sichergestellt werden, dass sie zumindest den Mittleren Schulabschluss am Gymnasium ablegen.

28.03.2007 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Damit leistet das Kultusministerium einen weiteren Beitrag, um Schüler bei Problemen an der Nahtstelle zwischen neun- und achtjährigem Gymnasium zu unterstützen.

  1. Die Möglichkeit für Fördermaßnahmen werden pro Schule insbesondere an der Schnittstelle G9/G8 auf bis zu 6 Stunden Mehrarbeit ab Ostern ausgeweitet. Bisher waren es 4 Stunden pro Schule. Dazu werden zusätzliche Mittel bereit gestellt.
  2. Die erweiterten Bestimmungen zum Vorrücken auf Probe von der neuen Gymnasialen Schulordnung (z.B. keine Bindung mehr an bestimmte Notenkonstellationen; Prüfung des Vorrückens auf Probe von Amts wegen, nicht mehr nur auf Antrag der Eltern) bereits auf das laufende Schuljahr vorgezogen.
  3. Schüler der Jahrgangsstufe 10, die das Klassenziel voraussichtlich nicht erreichen werden, können sich bewusst dafür entscheiden, im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2007/08 gezielt (d.h. u.a. ohne Unterricht in der zweiten/dritten Fremdsprache) auf die Besondere Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife vorbereitet zu werden.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Kultusministerium den Schulen erstmals Möglichkeiten eröffnet, wie diese Schüler im neunjährigen bzw. achtjährigen Gymnasium ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen können, welche Fördermaßnahmen vor Ort möglich sind und wie Ressourcen, etwa die Mehrarbeit von Lehrkräften, hier eingesetzt werden können.

Von den 310 staatlichen Gymnasien haben gegenwärtig 260 (= 83,87 %) ein oder mehrere spezielle Förderangebote für "gefährdete Schüler" eingerichtet.


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