Oberstufenreform

Niedersachsen: Verordnung für Oberstufe und Abiturprüfung geht in die Anhörung

Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat heute (20.08.2026) den Entwurf der neuen Verordnung für die Oberstufe und die Abiturprüfung vorgestellt. Mit dem nun beginnenden Anhörungsverfahren geht die Oberstufenreform in die entscheidende Phase.

20.08.2026 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium
  • Mehrere Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler sitzen in einem Klassenraum. © www.pexels.com Mehr Wahlfreiheit und moderne Lern- und Prüfungsformate gehen in Niedersachsen auch in Zukunft nicht mit einer Absenkung des Leistungsanspruchs einher.

Seit 2024 hat das Niedersächsische Kultusministerium die Eckpunkte der Reform gemeinsam mit Verbänden, Interessenvertretungen, Expertinnen und Experten aus der Schulpraxis, den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung sowie Schulleitungen entwickelt. Die nun vorliegende Verordnung ist das Ergebnis dieses breiten Beteiligungsprozesses und zahlreicher Rückmeldungen aus der öffentlichen Diskussion. Die Reform ist die umfangreichste Neugestaltung der Oberstufe in Niedersachsen seit 21 Jahren. Sie gilt für allgemeinbildende Gymnasien, Gesamtschulen, Berufliche Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs. Gleichzeitig erfüllt Niedersachsen mit den neuen Regelungen sämtliche Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Vergleichbarkeit des Abiturs.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt: „Wer heute Abitur macht, braucht mehr Möglichkeiten als noch vor 20 Jahren. Mit dieser Reform lösen wir die Oberstufe aus starren Strukturen und richten sie konsequent an den Stärken, Interessen und Zukunftsplänen der Schülerinnen und Schüler aus. Gemeinsam mit den Fachleuten aus unseren Schulen haben wir eine Oberstufe entwickelt, die junge Menschen bestmöglich auf Studium, Beruf und gesellschaftliche Herausforderungen vorbereitet. Dabei gilt für uns: Mehr Wahlfreiheit bedeutet nicht weniger Anspruch. Das hohe Niveau des niedersächsischen Abiturs bleibt gesichert. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihre engagierte und konstruktive Mitarbeit.“

Mehr Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler

Mit der Reform erhalten Schülerinnen und Schüler deutlich mehr Möglichkeiten, ihre individuelle Schullaufbahn zu gestalten.

  • Die bisherigen Schwerpunkte mit ihren starren Kombinationsvorgaben entfallen. Schülerinnen und Schüler können in Zukunft noch besser ihre Fähigkeiten und Interessen ausspielen und Fächer miteinander kombinieren.
  • Niedersachsen bleibt bei fünf Prüfungsfächern und schafft damit größtmögliche Wahlfreiheit. Die Vorgaben der KMK würden die Kombinationsmöglichkeiten bei 4 Fächern zu sehr einschränken.
  • Die neue Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird flexibler gestaltet. Künftig werden beispielsweise die durchgehende Belegung von drei Fremdsprachen oder drei gesellschaftswissenschaftlichen Fächern im Rahmen der Pflichtstundenbelegung möglich sein.
  • Die Anerkennung von Auslandsaufenthalten wird vereinfacht und international erworbene Erfahrungen können leichter in die Schullaufbahn eingebracht werden.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Ein starkes Abitur bedeutet heute beides: mehr Raum für individuelle Interessen und mehr Fokus auf die Kompetenzen, die junge Menschen im 21. Jahrhundert brauchen. Genau dafür schaffen wir mit der neuen Oberstufe die Voraussetzungen. Schülerinnen und Schüler können ihre Schwerpunkte künftig stärker selbst setzen, ohne dass wir Abstriche bei Qualität und Vergleichbarkeit machen.“

Hohe Qualität und Anspruch des Abiturs bleiben gesichert

Mehr Wahlfreiheit und moderne Lern- und Prüfungsformate gehen in Niedersachsen auch in Zukunft nicht mit einer Absenkung des Leistungsanspruchs einher. Die neue Oberstufe verbindet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten mit einem hohen fachlichen Niveau und einer fundierten Vorbereitung auf Studium, Beruf und gesellschaftliche Verantwortung.

  • Niedersachsen investiert in den Schulen weiter deutlich mehr Stunden, als die Kultusministerkonferenz vorgibt. Das gilt insbesondere für die Stundenanzahl im Sekundarbereich I in den Fremdsprachen sowie im Bereich der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Damit werden unsere Schülerinnen und Schüler auch weiter überdurchschnittlich viel Fachunterricht erhalten und auf einem hohen Niveau ausgebildet.
  • Die allgemeine Hochschulreife bleibt ein anspruchsvoller Bildungsabschluss. Dazu gehört, dass Schülerinnen und Schüler wissenschaftspropädeutisch arbeiten lernen. Sie sollen eigenständig Fragestellungen entwickeln, Informationen und Quellen kritisch einordnen, Zusammenhänge herstellen, argumentieren und ihre Ergebnisse reflektiert darstellen können.
  • Die neue Oberstufe schafft damit mehr individuelle Wahlmöglichkeiten, ohne den Anspruch an die Allgemeine Hochschulreife abzusenken. Schülerinnen und Schüler werden weiterhin fachlich fundiert und zugleich stärker auf die Anforderungen eines Studiums und einer zunehmend komplexen Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet.

Moderne und zukunftsfeste Leistungsbewertung

Die Reform trägt den veränderten Anforderungen in Studium, Beruf und Gesellschaft Rechnung und stärkt insbesondere kommunikative, reflexive und projektorientierte Kompetenzen.

  • Auch das vierte Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau wird künftig mündlich abgelegt.
  • Mit dem „Kombinierten Leistungsnachweis“ führt Niedersachsen ein modernes Format der Leistungsbewertung in die gymnasiale Oberstufe ein. Schülerinnen und Schüler werden damit noch stärker im projektorientierten Denken gefordert, ihre Fähigkeit zur Reflexion herausgefordert und können ihre fachlichen Kompetenzen in einem anderen Format unter Beweis stellen. Sie können dabei beispielsweise eine Podiumsdiskussion konzipieren, durchführen und reflektieren. In der Einführungs- und Qualifikationsphase können damit jeweils zwei Klausuren ersetzt werden. Schulen entscheiden über die Einführung.
  • Facharbeit und Seminarfach entfallen. Die Facharbeit stellte häufig eine starke punktuelle Belastung für Lehrkräfte und Prüflinge dar und ist angesichts technologischer Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß. Auf Wunsch können Schulen ein Projektfach einrichten. Es ermöglicht fächerübergreifendes Arbeiten. Als Leistungsüberprüfung wird eine Projektarbeit erstellt.
  • Schulen können in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe einen Vertiefungsunterricht anbieten, der entweder der individuellen Förderung oder der gezielten Vorbereitung auf die Anforderungen der Oberstufe dient. 

„Junge Erwachsene sind heute mit neuen Herausforderungen und technischen Entwicklungen konfrontiert. Sie brauchen daher mehr als die Fähigkeit, Wissen zu reproduzieren. Sie müssen präsentieren, reflektieren, zusammenarbeiten und Verantwortung für Projekte übernehmen können“, sagt Ministerin Hamburg. Und weiter: „Wer sie auf diese Realität vorbereiten möchte, muss sie mit dem nötigen Handwerkszeug für die Zukunft ausstatten. Mit den neuen Formaten stärken wir genau diese Kompetenzen und holen die Leistungsbewertung ins 21. Jahrhundert.“

Spürbare Entlastung für Schulen, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Entlastung des Schulalltags.

  • Die Anzahl der Klausuren wird reduziert. Das vierte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase wird weitgehend von Klausuren freigehalten, um mehr Raum für die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen zu gewährleisten. In der Einführungsphase, den Prüfungskursen und Kernfächern bleiben sie wichtiger Bestandteil der Bewertung. In den Prüfungsfächern wird die Anzahl der Klausuren reduziert. In vielen Fächern außerhalb der Prüfungsfächer entfallen Klausuren in der Qualifikationsphase vollständig. Ausgenommen sind Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen.
  • Mündliche Leistungen, Präsentationen und projektorientierte Arbeitsformen gewinnen dadurch stärker an Bedeutung.
  • Die drei bislang getrennten Verordnungen werden zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt. Das schafft mehr Übersichtlichkeit und reduziert Verwaltungsaufwand.

Die Verordnung wird nun in das offizielle Anhörungsverfahren gegeben. Verbände und Interessensvertretungen erhalten Gelegenheit, abschließend Stellung zu nehmen, bevor die Verordnung veröffentlicht wird. Die neue Qualifikationsphase gilt bereits für Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr in Jahrgang 10 eingetreten sind. Für die Einführung der neuen Einführungsphase erhalten die Schulen in der gymnasialen Oberstufe ein zusätzliches Vorbereitungsjahr. Die ersten Schülerinnen und Schüler werden damit im Schuljahr 2028/2029 nach den neuen Regelungen in die Oberstufe starten. Die ersten Abiturprüfungen nach der neuen Verordnung werden im Jahr 2030 abgelegt.

Abschließend erklärt Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Diese Reform ist ein Meilenstein. Sie ist gleichzeitig eine Balance zwischen Altem und Bewährtem und legt den Fokus auf die hohe Qualität des niedersächsischen Abiturs. Wir machen die Oberstufe damit fit für das nächste Jahrzehnt. Die Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler an den Oberstufen und Beruflichen Gymnasien werden damit maßgeblich neu geprägt – ein bedeutender Modernisierungsschritt und gleichzeitig ein großer Sprung für die Bildungsgerechtigkeit.“

Hintergrund

Die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach der 10. Klasse des Gymnasiums beziehungsweise eines gymnasialen Bildungsgangs oder mit dem Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.


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