Berlin: Ethik bleibt Pflichtfach
(bikl) Die Einführung des Pflichtschulfachs Ethik in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Berliner Schüler können sich daher nicht vom Ethikunterricht befreien lassen.
19.04.2007 Berlin ArtikelNach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss verletzt das in Berlin eingeführte Pflichtfach weder die Religionsfreiheit der Schüler noch das Erziehungsrecht der Eltern.
Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde einer 13-jährigen Schülerin und ihrer Eltern zurück, die der evangelischen Kirche angehören. Sie hatten sich auf die Religionsfreiheit berufen.
Der Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit verletzt aus Sicht der Karlsruher Richter weder die Religionsfreiheit der Schülerin noch das Erziehungsrecht ihrer Eltern. Das Land Berlin dürfe so vorgehen, um die Ziele gesellschaftlicher Integration und Toleranz zu erreichen und den Schülern eine gemeinsame Wertebasis zu vermitteln. Bei einer "Separierung der Schüler nach der jeweiligen Glaubensrichtung" und einem getrennt erteilten Religionsunterricht könne diesem Anliegen möglicherweise nicht in gleicher Weise Rechnung getragen werden. Das Land dürfe der Entstehung von religiös motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenwirken, heißt es in der Begründung.
Das Land Berlin hatte mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 für die 7. bis 10. Klassen das Pflichtfach Ethik eingeführt, das neben den freiwilligen Religionsunterricht tritt.
(Aktenzeichen: 1 BvR 2780/06)
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