Bildungsminister Kessler stärkt Wahlrecht der Eltern

"Für den bevorstehenden Schulwechsel von der Grundschule auf weiterführende Schulen wird es eine neue Übergangsregelung geben. Die verbindliche Schullaufbahnempfehlung wird abgeschafft und durch ein verpflichtendes Beratungsgespräch der Grundschullehrkräfte ersetzt. Damit wollen wir das Wahlrecht der Eltern stärken und den Druck und die Belastung der Grundschullehrkräfte abmildern", erklärte Bildungsminister Klaus Kessler heute (01.12.2009) vor der Landespressekonferenz.

01.12.2009 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Gemäß der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Landesregierung wird es künftig im Saarland keine verbindliche Empfehlung an die Eltern beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen mehr geben. Ein Beratungsgespräch mit einer Aussage über den weiteren Bildungsweg des Schülers durch die Grundschullehrkräfte soll dennoch die Auswahl der weiterführenden Schule erleichtern.

"Damit machen wir unser Versprechen wahr, die Entscheidungskompetenz und die Verantwortung der Eltern für die weitere Schullaufbahn des Schülers zu stärken und nicht mehr ausschließlich von den Noten in der Grundschule abhängig zu machen", sagte der Minister.

Der Entwurf für die Zeugnis- und Versetzungsverordnung sieht im Einzelnen vor, dass im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe vier die Schülerinnen und Schüler einen umfangreichen Entwicklungsbericht mit Hinweisen auf die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung, die Arbeitshaltung, die Art des Arbeitens und Lernens, das Sozialverhalten, das Denkvermögen, die sprachlichen Ausdrucksfähigkeit erhalten. Darüber hinaus sollen auch Hinweise auf besondere Leistungsschwächen beim Lesen und Rechtschreiben oder auf besondere Leistungsschwächen aufgrund einer anderen Muttersprache als Deutsch sowie auf sonstige Beeinträchtigungen der schulischen Leistungen gegeben werden.

Dieser Bericht endet mit einer Aussage für den weiteren Bildungsweg des Schülers/der Schülerin. Die Eltern haben danach die Wahl zwischen den Schulformen Gymnasium, Gesamtschule oder Erweiterter Realschule.

Weiterhin sieht der neue Entwurf vor, dass mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der/die Klassenleiter/in die Erziehungsberechtigten zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch einlädt. Darin werden die Noten und der Entwicklungsbericht erläutert und Hinweise für die Auswahl der geeigneten Schulform gegeben. So soll den Erziehungsberechtigten die Entscheidung darüber, welche Schule ihr Kind künftig besuchen soll, erleichtert werden.

Die neue Zeugnis- und Versetzungsverordnung ist Ende der letzen Woche in die Anhörung gegangen. Bis Anfang Januar haben die Beteiligten nun Zeit eine Stellungnahme abzugeben.


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