Bildungsminister Tesch weist Vorwürfe von Erziehungsgewerkschaft und Lehrerverbänden zur Entwicklung der Berufsschulen zurück

"Es ist meine Absicht, entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD die Unterrichtsversorgung für die beruflichen Schulen schrittweise auf 100 Prozent anzuheben und diese bereits im Schuljahr 2007/08 spürbar zu verbessern", so Bildungsminister Henry Tesch in seiner Antwort auf den Offenen Brief des Landesverbandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, des Landesverbandes der Lehrer an Wirtschaftsschulen und des Landesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen.

11.04.2007 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

In seinem Schreiben an die Unterzeichner des Offenen Briefes von März 2007 verweist Minister Tesch auf den zu Beginn des Jahres vereinbarten Nachtragshaushalt, der es ermöglicht, die Situation an den beruflichen Schulen bereits zum kommenden Schuljahr 2007/08 spürbar zu verbessern, indem die 1801 Lehrerstellen um 100 Stellen aufgestockt werden.

Mit dieser Korrektur ist es möglich geworden, statt der im alten Doppelshaushalt ursprünglich vorgesehenen Reduzierung von 153 Lehrerstellen diese auf nur 53 Stellen zu beschränken. "Es ist uns hier gelungen, eine Verschlechterung der Situation an den beruflichen Schulen, wie sie übrigens auch den angehörten Verbänden bereits bekannt war, abzuwenden", so Minister Tesch.

Für die Entwicklung der Berufsschulen sei aber auch zu berücksichtigen, dass die Absolventenzahlen der allgemein bildenden Schulen von 21450 im Jahr 2006 auf 17000 im Jahr 2007 zurück gehen werden.

Wenn die vorhandenen Lehrkräfte sorgsam und verantwortungsbewußt eingesetzt werden, wenn das Angebot der beruflichen Schulen im Kernbereich der dualen Ausbildung und zur Versorgung der berufschulpflichtigen Jugendlichen konzentriert werden und wenn die vollzeitschulischen Bildungsgänge angemessen begrenzt werden, stehe einer guten Ausbildung der Jugendlichen nichts im Wege, so die Überzeugung des Ministers.

Dabei weist er darauf hin, dass von ursprünglich geplanten Streichungen von ganzen Bildungsgängen Abstand genommen wurde, vielmehr werde jetzt auf Konzentration und Begrenzung gesetzt, wobei den Akteuren vor Ort ein großer Spielraum für die Entscheidungen eingeräumt werde.

Den Vorwurf, die Unterrichtsversorgung von 100 Prozent durch die Orientierung auf die Bildung von Normklassen nur vorzutäuschen, wies Minister Tesch entschieden zurück, da dies jeder sachlichen Grundlage entbehre, was die Bestimmungen zur schülerbezogenen Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen belegen würden.

Hier der genaue Wortlaut des Antwortschreibens von Minister Tesch:

Schwerin, April 2007

Sehr geehrte Frau Lindner,

sehr geehrter Herr Verchow,

sehr geehrter Herr Jauert,

in einem Offenen Brief vom 13. März 2007 haben die GEW, der BLBS und der VLW ihre Sorge hinsichtlich eines dem Ausbildungsstellenmarkt angemessenen Angebots der beruflichen Schulen mitgeteilt. Sie erheben Einwände gegen die Vorschläge des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Bemessung der beruflichen Vollzeitbildungsgänge, die auf Grund der personellen Gegebenheiten gemäß § 45 Abs. 2 Schulgesetz den Staatlichen Schulämtern als Orientierung übermittelt wurden.

Für Ihre Hinweise und Vorschläge danke ich Ihnen. Ich versichere Ihnen, dass alle Vorschläge, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung der Schüler an den beruflichen Schulen geeignet sind, sorgfältig geprüft und beachtet werden. Es ist meine Absicht, Nr. 177 des Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und SPD entsprechend, die Unterrichtsversorgung für die beruflichen Schulen schrittweise auf 100 % anzuheben und diese bereits im Schuljahr 2007/08 spürbar zu verbessern. In einem ersten Schritt wurden daher mit dem Nachtragshaushalt unter Beachtung der aktuellen Schülerzahlen die Lehrerstellen für die beruflichen Schulen im Schuljahr 2007/08 von 1801 auf 1901 aufgestockt. Dies bedeutet gegenüber dem laufenden Schuljahr, für das 1954 Lehrerstellen zur Verfügung stehen, eine Reduzierung um nunmehr 53 Stellen statt, wie ursprünglich im Doppelhaushalt 2006/2007 veranschlagt, 153 Stellen.

Angesichts der angespannten Haushaltssituation dürfte es verständlich sein, dass mit diesem Stellenpotenzial in besonderer Weise sorgsam und verantwortungsbewusst umzugehen ist. Dazu gehört auch, dass der Rückgang der Absolventenzahlen der allgemein bildenden Schulen von 21450 im Jahr 2006 auf 17000 im Jahr 2007 beachtet, das Angebot der beruflichen Schulen im Kernbereich der dualen Ausbildung und zur Versorgung der berufsschulpflichtigen Jugendlichen konzentriert und die vollzeitschulische Bildungsgänge angemessen begrenzt werden.

Da die Wirtschaft angekündigt hat, betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsplätze in der bisherigen Größenordnung zur Verfügung zu stellen, sind bei der insgesamt nachweislich rückläufigen Anzahl berufsschulpflichtiger Jugendlicher Einschränkungen in den beruflichen Vollzeitbildungsgänge notwendig. Die beruflichen Vollzeitbildungsgänge sollen aber weiterhin, den Vorgaben des Schulgesetzes entsprechend, landesweit ausgewogen vorgehalten werden. Die Begrenzungen betreffen vorrangig berufliche Vollzeitbildungsgänge, für die es Alternativen in der dualen Ausbildung gibt, wie z.B. für die Berufsfachschulen, die auf Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen vorbereiten. Dies entspricht auch den Voten der zuständigen Stellen. Die Begrenzung der Schülerzahlen für das Berufsvorbereitungsjahr, die Fachgymnasien und die Fachoberschulen folgt den rückläufigen Absolventenzahlen der vorausgehenden Bildungsgänge (Förderschule, Hauptschule, Realschule bzw. Berufsschule).

Ich weise darauf hin, dass die Begrenzung der beruflichen Vollzeitbildungsgänge nicht neu ist. Bis 2005 wurden sie durch die Richtlinie "Einzugsbereiche für Klassen in Bildungsgängen beruflicher Vollzeitschularten" vom 24. April 1997 bestimmt, die für jeden Vollzeitbildungsgang die zuständigen Schulen einschließlich der Klassenanzahl je Jahrgang vorgab. Diese Richtlinie wurde 2005 außer Kraft gesetzt und durch die Steuerung über die Zuweisung der vom Landeshaushalt für die beruflichen Schulen zur Verfügung gestellten Lehrerstellen an die Staatlichen Schulämter ersetzt.

Derzeit erfolgt die Zuweisung der Lehrerstellen für das Schuljahr 2007/08 an die Staatlichen Schulämter (Termin: 30. März 2007). Mit den Schulämtern ist für das weitere Verfahren verabredet, dass in dem durch die Stellenzuweisung vorgegebenen Rahmen die vorgeschlagene Begrenzung überprüft und monatlich die Bewerberzahlen, die Zulassungen, die Umlenkungen in alternative Bildungsgänge, die möglichen Absagen der Bewerber sowie die tatsächliche Anzahl der dann u.U. unversorgten berufsschulpflichtigen Bewerber erfasst wird. Auf dieser Grundlage wird in enger Abstimmung zwischen den Schulleitern, den Schulämtern und dem Bildungsministerium die Lösung der aufgezeigten Probleme erfolgen, die auf Grund der nur schwer einzuschätzenden Auswirkungen der bekannt hohen Anzahl von Altbewerbern auf den Ausbildungsstellenmarkt entstehen können.

Dabei orientiere ich auf folgende Schrittfolge:

  1. Prüfung des Ausgleichs auf Grund der Stellenzuweisung und der tatsächlichen Anmeldungen an der jeweiligen Schule,
  2. Prüfung des Ausgleichs auf Grund der Stellenzuweisung und der tatsächlichen Anmeldungen und u.U. unversorgten berufsschulpflichtigen Jugendlichen im Schulamtsbereich,
  3. Nutzung der Option zum Auffüllen der eingerichteten Klassen vom veranschlagten Normwert - 18 Schüler je Klasse in der Benachteiligtenausbildung, 26 Schüler je Fachoberschulklasse sowie ansonsten 24 Schüler je Vollzeitklasse - bis zur Obergrenze von 31 Schülern je Klasse bzw. 21 Schüler je Klasse in der Benachteiligtenausbildung und
  4. Einrichtung zusätzlicher Klassen im Haushaltsvollzug, wenn berufsschulpflichtige Jugendliche im derzeit vorgegebenen Rahmen auf Grund der hohen Zahl von Altbewerbern unversorgt bleiben sollten.

Den Vorwurf, durch die Orientierung auf die Bildung von Normklassen eine Unterrichtsversorgung von 100 % vorzutäuschen, muss ich mit Entschiedenheit zurückweisen, da dieser Vorwurf - anhand der Bestimmungen zur schülerbezogenen Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen überprüfbar - jeder sachlichen Grundlage entbehrt.

Soweit eine weiter gehende Erörterung der mit der vorgeschlagenen Begrenzung beruflicher Bildungsgänge verbundenen Fragen gewünscht wird, stehen ich und die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Henry Tesch


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