Schulgesetz Berlin

Die neuen Aufnahmekriterien bei Übernachfrage ab 2011/12: Profilbildung statt Wohnortprinzip

Erstmalig wird es Berlins Schulen – Integrierten Sekundarschulen wie Gymnasien – durch das jüngst verabschiedete Schulgesetz ab dem Schuljahr 2011/12 möglich sein, bei einer Übernachfrage mindestens 60 Prozent der neu in der Jahrgangsstufe 7 aufzunehmenden Schüler selbst auszuwählen. Die möglichen Kriterien, nach denen Auswahl und Aufnahme zum Schuljahr 2011/12 erfolgen können, stellte Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner jetzt mit dem Entwurf der Verordnung zur Sekundarstufe I vor. Übernachgefragte Schulen werden künftig bis zu zehn Prozent der verfügbaren Plätze an so genannte "Härtefälle" vergeben können. Auch Geschwisterkinder werden hiernach vorrangig aufgenommen.

21.03.2010 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Für die Vergabe von 60 Prozent der vorhandenen Plätze sowie frei gebliebene "Härtefall-Plätze" sollen abschließend die unten stehenden Kriterien zugrunde gelegt werden.

Die neuen Kriterien: Rechtssicher, gut durchschaubar – für mehr Möglichkeiten und Flexibilität

  • Durchschnittsnote die Durchschnittsnote der Förderprognose. Für die Förderprognose wird der Durchschnitt der Noten der Halbjahreszeugnisse der 5. Klasse/2.Halbjahr und der 6. Klasse/1.Halbjahr gebildet. Die Noten in Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften zählen doppelt.(Anlage 3)
  • Notensumme die Notensumme von bis zu vier Fächern der beiden letzten Halbjahreszeugnisse, die das Profil der Schule oder der jeweiligen Klasse kennzeichnen. Dabei können einzelne Noten doppelt gewichtet werden.
  • Kompetenzen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, die auch außerhalb der Schule erworben sein können.
  • Test das Ergebnis eines profilbezogenen Tests – schriftlich oder mündlich – oder in Form einer praktischen Übung.

Aus den vier in der Tabelle aufgeführten Aufnahmekriterien kann die Schulkonferenz rechtssicher Kriterien auswählen, die am besten zum Profil der einzelnen Schule passen. Es sind Kombinationen, Rangfolgen und prozentuale Gewichtungen möglich. Auch können unterschiedliche Profile für einzelne Klassen gebildet werden (Varianten in der Anlage 2).

Gerecht und fair: Schluss mit dem Wohnortprinzip

Mit dem neuen Aufnahmeverfahren wird der Wohnort eines Kindes keine Rolle mehr bei der Aufnahme in die gewünschte weiterführende Schule spielen. Somit ist nun jede Schule im Stadtgebiet von jedem Kind und seinen Eltern im Anmeldeverfahren wählbar. Über die Vergabe der letzten 30 Prozent der Plätze wird bei Übernachfrage das Los entscheiden. Der Losentscheid ist eine Chance für Kinder, die über das Auswahlkriterium keinen Platz erhalten konnten. Beim Losentscheid haben alle angemeldeten Kinder die gleiche Chance. Wird ein Kind nicht über die Härtefallregelung, die Aufnahmekriterien oder den Losentscheid an der Erstwunsch-Schule aufgenommen, versucht das Schulamt den Zweit- oder Drittwunsch zu erfüllen. Sollte sich herausstellen, dass eine zunächst nicht übernachgefragte Zweit- oder Drittwunschschule nun auch mehr Anmeldungen als Plätze aufweist, ist dort die Durchschnittsnote der Förderprognose für die Aufnahme ausschlaggebend. Weitere Details finden Sie im Schaubild in der Anlage 1.

Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner (SPD): "Die Eigenverantwortung und die Flexibilität der Schulen bei der Profilbildung sind so groß wie nie zuvor. Der Elternwille bleibt in Berlin für die Wahl der weiterführenden Schulart entscheidend. Eltern und ihre Kinder haben endlich eine Auswahl mit realistischen Chancen auch über die Bezirksgrenzen hinweg. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen der Bezirke und Schulleitern, die meinen Vorschlag vorbereitet haben". Dieser Entwurf geht jetzt in die nach dem Schulgesetz vorgesehene Gremienbeteiligung.


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