Downkinder gehören dazu
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März weist der Bayerische Elternverband (BEV) auf die aktuelle Gesetzeslage in Bayern hin: Alle Schulen sollen sich zu inklusiven Schulen entwickeln. Seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 können Eltern wählen, ob ihr behindertes Kind die Förderschule oder die allgemeine Schule besuchen soll. Regelmäßig berichten Eltern jedoch, dass ihrem Kind der Zugang zur allgemeinen Schule schwer gemacht wird.
19.03.2012 Pressemeldung Bayerischer Elternverband"Das liegt nicht immer am mangelnden Willen der Beteiligten", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des BEV. "Oft ist es einfach Unsicherheit beim Umgang mit den Vorschriften." Damit Eltern wissen, was die Vorschriften ermöglichen und wie sie angewandt werden, hat der BEV die wichtigsten Punkte als BEV-Inklusionstipps zusammengefasst. Alle bayerischen Schulen wurden Anfang März mit dem Newsletter des BEV darüber informiert. Die BEV-Inklusionstipps sollen den Elternbeiräten bei der Beratung der Eltern helfen und können am Schwarzen Brett der Schule ausgehängt, an die Kindergärten weitergegeben und über die Verteiler des Elternbeirats verschickt werden.
Die BEV-Inklusionstipps finden Sie unter www.walther-text.de/BEV-Inklusionstipps_2012.pdf
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