Eltern begrüßen Chance für kleinere Schulen und "Inpflichtnahme" der Regierung für kleinere Klassen
Die Landeselterninitiative für Bildung hat heute (14.6.2012) bei der Anhörung des Bildungsausschusses des Landtages zum neuen Schulordnungsgesetz der Regierung begrüßt, dass mit der Gesetzesänderung auch bei zurückgehenden Schülerzahlen kleine Schulen erhalten werden und Rahmenbedingungen für guten Unterricht bzw. gutes Lernen bieten können. Die Eltern bewerten dies als Sieg ihrer "inhaltsgleichen Argumentation bei den Demonstrationen und Anstrengungen für ein Volksbegehren gegen die Grundschulschließungen" im Jahr 2005.
14.06.2012 Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V.Nach Berechnungen der Elterninitiative auf der Grundlage von aktuellen Prognosen des Bildungsministeriums werden jedoch 15 Standorte von Erweiterten Realschulen, zukünftig Gemeinschaftsschulen, für sich allein auch die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen, zehn davon schon ab dem Schuljahr 2014/2015. Die Initiative sieht deshalb "bei aller Unsicherheit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens für die neuen, sich entwickelnden Gemeinschaftsschulen" die Landkreise "in dringlicher Pflicht", unverzüglich mit ihrer Schulentwicklungsplanung zu beginnen. Schüler und Eltern brauchten für die Anmeldungen an den Schulen Transparenz, welche Bildungsangebote an welchen Orten über die Jahre bis zu den Schulabschlüssen verfügbar sein werden.
Als bemerkenswerten gesetzgeberischen Schritt bezeichnen die Eltern, dass sich Regierungsfraktionen und Regierung in der Begründung des Gesetzes in die Pflicht nehmen, kleinere Klassen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen anzustreben und schrittweise die Schüler-Lehrer-Relation zu verbessern (siehe unten). "Auch hier sehen wir, dass die jahrelange Überzeugungsarbeit greift, dass Umgang mit Vielfalt und individuelle Förderung mehr Lehrerzeit an den Schulen brauchen", sagte Bernhard Strube, der Sprecher die Initiative. Wir fordern jedoch, so Strube, bei der Personalzumessung eine "nachvollziehbare soziale Komponente für Schulen einzuführen, deren Schüler aus benachteiligenden Lebensumständen kommen".
Hinweise:
In der Begründung zum neuen § 43 des Schulordnungsgesetzes heißt es: "Für die Grundschule wird eine Klassengröße von maximal 22 Kindern angestrebt; bei größeren Klassen wird eine intensive und individuelle Förderung durch die Gewährung von zusätzlichen Lehrerstunden vorgesehen. An den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird die Betreuungsrelation zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern kontinuierlich verbessert werden. Schritt für Schritt werden an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern und in den Klassen und Kursen in den Klassenstufen 7 bis 10 der Gemeinschaftsschule beziehungsweise 7 bis 9 des Gymnasiums eine Klassengröße von 27 Schülerinnen und Schülern für die Personalzuweisungen zugrunde gelegt."
Nach der Begründung zu den in § 37 Absatz 1 einzufügenden neuen Sätzen über die Verantwortung der Schulträger für die Schulentwicklungsplanung haben die kommunalen Schulträger (Städte/Gemeinden und Landkreise) bei der Planung "die mittelfristig zu erwartenden Schülerzahlen zu berücksichtigen".
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