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Eltern können ihr Kind bei der Einschulung nicht zurückstellen lassen
Mit Erstaunen nimmt der Bayerische Elternverband (BEV) eine Mitteilung des Kultusministeriums vom 12.9. zur zur Kenntnis. Dort appelliert der Kultusminister an die Eltern, keine Angst vor der Einschulung zu haben und ihr Kind nicht vorsichtshalber zurückstellen zu lassen.
12.09.2012 Pressemeldung Bayerischer Elternverband"Ob ein Kind schulfähig ist, entscheidet allein die Schulleitung", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des BEV. "Anträge der Eltern sind nutzlos, weil die Schulleitung sie ignorieren muss. Sie hat klare schulrechtliche Vorgaben zur Schulfähigkeit - da gibt es keinen Entscheidungsspielraum." Der Appell des Kultusministeriums an die Eltern laufe daher ins Leere.
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