Urteil

Eltern müssen Kopierkosten nicht tragen

(red/pm) Sächsische Eltern in Sachsen dürfen nicht mehr für Kopien von Unterrichtsmaterial für ihre Kinder vom Schulträger zur Kasse gebeten werden. So das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen. Die Kommunen als Träger öffentlicher Schulen seien für die Bereitstellung solcher Unterlagen zuständig.

18.04.2012 Artikel

Mit dem Urteil vom 17. April hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Juni 2011 - Az: 5 K 1790/08 – bestätigt.

Die Gemeinde Königswartha hatte gegen die Mutter von zwei Schülern geklagt und die Erstattung von Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial in Höhe von 34,95 Euro verlangt.

Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts besteht für den geltend gemachten Zahlungsanspruch keine Rechtsgrundlage. Denn als Schulträgerin müsse die Gemeinde die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, tragen. Auch Unterrichtskopien seien Lernmittel.

Ob es angesichts der Lernmittelfreiheit für die Zukunft zulässig wäre, einen gesetzlichen Erstattungsanspruch für die Kosten der Herstellung von Unterrichtskopien einzuführen, hat der Senat offen gelassen. Mangels Entscheidungsrelevanz bedürfe es hier keiner Klärung.

Der Senat hat eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen kann die Gemeinde Königswartha binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils Beschwerde einlegen.

  • Az: 2 A 520/11

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