Expertise zum Betreuungsgeld kommt zum Schluss: Es ist verfassungsrechtlich prekär
14.01.2011 Artikel
Zur der vorgesehenen Einführung des Betreuungsgelde hat Frau Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms eine Expertise erstellt. Darin befasst sie sich mit den Auswirkungen in Bezug auf die familienpolitische Wirkung und stellt, fest, dass die vorgesehene Regelung zwar "geschlechtsneutral" konzipiert worden sei.
Faktisch würde das "Betreuungsgeld die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern verfestigen und somit dem Staatsziel 'Gleichstellung' zuwiderlaufen ...". Da der Gesetzgeber im Rahmen seiner Familienförderaufgabe mit einer neuen Sachleistung keine Gruppen unzulässig begünstigen oder benachteiligen darf, jedoch durch diese Regelung vornimmt, kommt sie zu dem Schluss, dass die Einführung eines Betreuungsgeldes verfassungsrechtlich prekär ist!
In der Einführung zu der Expertise wird erläuternd ausgeführt: "Das Elterngeldkonzept wurde nach skandinavischem Vorbild entwickelt im Zusammenspiel mit dem Rechtanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab eins sollte es unter anderem eine schnelle Rückkehr der Mutter in den Beruf befördern, um der ungleichen Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Das Betreuungsgeld wirkt in die entgegengesetzte Richtung."
Die vollständige Expertise steht auf der Internetseite der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Verfügung: library.fes.de/pdf-files/do/07492.pdf
Dass dem Betreuungsgeld auch im Bereich der Jugendhilfe ab dem Jahr 2013 eine besondere Bedeutung zukommt ergibt sich aus der Regelung des § 16, Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe: "Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder könne, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden."
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- Expertise Betreuungsgeld
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