Ferienregelung 2011 bis 2017 in der KMK gescheitert

"Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben gegen den von einer Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgelegten Entwurf zur Ferienregelung von 2011 bis 2017 gestimmt und damit eine verbindliche Festlegung verhindert." Das hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (13.12.2007) mitgeteilt. Die Neuregelung muss nun von der Ministerpräsidentenkonferenz entschieden werden.

14.12.2007 Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Üblicherweise werden die Ferientermine, insbesondere die Sommerferien, Jahre im Voraus von der KMK festgelegt. "Dabei ist es neben den schulischen Belangen auch wichtig, dass es hinsichtlich der Spreizung der Sommerferientermine eine möglichst große Breite gibt", machte Busemann deutlich. Der KMK-Entwurf habe zunächst eine Bandbreite zwischen 80 und 84 Tagen vorgesehen. "Das wäre für Niedersachsen zwar nicht optimal, aber hinnehmbar gewesen. Nicht hinnehmbar ist aber eine Ferienregelung nach der die großen Bundesländer Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnern und Niedersachsen mit 8 Millionen Einwohnern nahezu deckungsgleich Sommerferien hätten", so Busemann. Unter den Gesichtspunkten des Tourismus, der Verkehrsbelastung und der Belange der niedersächsischen Ferienorte habe Niedersachsen das Modell abgelehnt, so auch das Land Nordrhein-Westfalen, welches seine Ferientermine noch eine Woche vorverlegt haben wollte.

"Befremdlich ist dabei, dass die der nun gescheiterte Entwurf der Ferienregelung im Land zum Teil als bereits beschlossen verbreitet und angeprangert wurde", so Busemann abschließend.


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