Fördern Schulanzeigen die Kriminalisierung?
Nach Vorstellungen von fünf Ministerien sollen künftig Schulleitungen Delikte von Jugendlichen der Polizei melden. Die Polizei wiederum soll Schulen über kriminelles Verhalten von Schülern außerhalb der Schule informieren.
05.10.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Philologenverband NRW (PhV NRW)Zur Klarstellung: Keiner darf Straftaten dulden! Eine Vernetzung von Schulen, Polizei und Jugendhilfe ist unverzichtbar. Wirkungsvolle Präventionsarbeit muss gefördert werden. Aber vermag die Schule in jedem Fall strafrechtliche Tatbestände zu beurteilen? Ist der Automatismus der Anzeigepflicht pädagogisch unbedenklich? Welche Rolle spielen die unmittelbar Beteiligten? Besteht nicht die Gefahr der Doppelbestrafung und nicht zuletzt: Wird bei allem Bemühen, Jugendkriminalität einzudämmen das erforderliche Augenmaß gewahrt?
Der Philologen-Verband hat Bedenken, dass die gemachten Vorschläge über das Ziel hinausschießen und eine Vielzahl von "Bagatellfällen" in die Kriminalität schieben.
"Sollen sämtliche Akte von Sachbeschädigung durch Jugendliche künftig polizeilich geahndet werden? Sollen sich Lehrkräfte als Hilfssheriffs die Nummernschilder rasender Mofafahrer notieren, weil sie ´gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr´ anzeigen müssen?", fragt Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes.
Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung darin, dass auch Schülerinnen und Schülern die Regeln des Rechtstaates unmissverständlich zu vermitteln sind, darf die Schule aber nicht in eine Überwachungsanstalt verwandelt und der eigenen pädagogischen Entscheidungskompetenzen beraubt werden.
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