Fortschritt bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
Die Besetzung von [offenen Stellen](http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1559714) für Schulleiterinnen bzw. Schulleiter und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kommt voran. Von den 43 nicht dauerhaft besetzten Leitungsstellen an den öffentlichen Schulen sind lediglich 14 noch offen. Bei 24 Stellen ist das Ausschreibungsverfahren erfolgreich. Das heißt, es liegen Bewerbungen vor oder die Mitbestimmungsgremien müssen der Auswahl noch zustimmen.
21.07.2015 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernFünf Schulleiter bzw. Stellvertreterposten können gegenwärtig nicht dauerhaft besetzt werden, weil die Schulentwicklungsplanung noch nicht abgeschlossen ist oder die Schule laut Schulentwicklungsplanung nicht dauerhaft bestandsfähig ist.
"Die Situation bei der Besetzung von Schulleitungsstellen hat sich deutlich verbessert. Die Veränderungen beim Besetzungsverfahren entfalten ihre Wirkung", sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. "Schulen, an denen die Leitungsstellen nicht dauerhaft besetzt sind, sind jedoch nicht führungslos. Entweder ist eine kommissarische Schulleiterin bzw. ein kommissarischer Schulleiter eingesetzt oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter ist mit den Leitungsaufgaben betreut", erläuterte Brodkorb.
Hintergrund für die verbesserte Lage bei der Besetzung von Schulleitungsstellen sind veränderte Bewerbungsbedingungen: So ist die Voraussetzung einer bestimmten Entgeltgruppe für die Bewerbung weggefallen. Seit dem 1. August 2014 können sich auch Lehrerinnen und Lehrer bewerben, die nicht im Arbeitsverhältnis beim Land Mecklenburg-Vorpommern stehen. Im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) erfolgt eine bessere Abstimmung von Fortbildung und Stellenbesetzung. Demnach werden Lehrerinnen und Lehrer zielgerichtet fortgebildet, wenn sie später eine Schulleitungsposition übernehmen werden.
Außerdem gewährt das Land den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern mit Leitungsaufgaben eine Zulage, sofern besoldungsrechtliche Regelungen dies nicht bereits vorsehen. Kommissarische Schulleiter und Stellvertreter sowie insbesondere stellvertretende Schulleitungen an kleinen Schulen erhalten seit dem Jahr 2014 mehr Geld.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 1.034 Schulleiter- und Stellvertreterposten an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen.
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