Sachsen

Freie Schulen stimmen Übergangslösung zu

Die Träger von freien Schulen in Sachsen haben der Übergangslösung zugestimmt. Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth begrüßte das Votum der freien Schulen und dankte für das entgegengebrachte Vertrauen.

11.03.2014 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

"Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass die erste Tranche der vereinbarten Summe so schnell wie möglich im laufenden Schuljahr ausgezahlt wird und dass die übrige Summe unmittelbar nach Verabschiedung des kommenden Doppelhaushaltes an die freien Schulen geht", sicherte Kultusministerin Kurth zu. Gleichzeitig kündigte die Ministerin an, die Gespräche mit den Interessensvertretern der freien Schulträger zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft Anfang April fortzusetzen.

Nach mehreren Verhandlungsrunden hatten sich die Staatsregierung und die Interessensvertreter der freien Schulträger vergangene Woche auf eine Übergangslösung verständigt. Danach erhalten die freien Schulen über eine Förderrichtlinie bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft 35 Millionen Euro zusätzlich. Die Gesamtsumme wurde im Wesentlichen in Anlehnung an die Sachkosten der öffentlichen Schulträger auf der Basis der Daten des Statistischen Landesamtes ermittelt. Zehn Millionen Euro werden in 2014 und 25 Millionen Euro in 2015 ausgezahlt. Mit der Übergangslösung soll die flächendeckende und wirksame Entlastung der Schulen in freier Trägerschaft für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 erreicht werden.

Mit diesem Angebot reagiert das Land auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. November 2013 das mehrere Teile des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2015 gefordert hatte. Die Staatsregierung hatte angekündigt, ein neues Gesetz bereits zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen. Bis dahin soll die Übergangsregelung den Schulen Entlastung verschaffen.


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