Baden-Württemberg

Genehmigung der Werkrealschule Gomaringen im Rahmen der geltenden Richtlinien

"Die Genehmigung der Werkrealschule Gomaringen stellt ausdrücklich kein Abweichen von der geltenden Rechtsposition dar. An der Schloss-Schule Gomaringen existiert bereits ein genehmigtes, aber derzeit ruhendes zehntes Schuljahr, das wiederaufgenommen werden soll. Mit dieser Wiederaufnahme beziehungsweise Fortführung des zehnten Schuljahres kann die Schloss-Schule Gomaringen - wie in zahlreichen anderen Fällen der bisherigen Antragsrunden geschehen - als Werkrealschule nach den geltenden Bestimmungen genehmigt werden", sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.

23.11.2010 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Die nun erzielte Lösung bedeutet, dass alle drei Schulen selbstständig bleiben. In Dußlingen und Nehren bleiben Hauptschulen bestehen. Die Schloss-Schule Gomaringen wird auf Antrag Werkrealschule. Mit der in diesem Schuljahr neugeschaffenen Partnerschulkonzeption besteht für die Hauptschulen in Dußlingen und Nehren dann die Möglichkeit, mit der Werkrealschule in Gomaringen zu kooperieren.


Mehr zum Thema


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden