Gericht stoppt "Französisch-Zwang" in Baden-Württemberg
(bikl.de) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat jetzt dem Eilantrag Karlsruher Eltern stattgegeben und die umstrittene Einführung von Französisch als erste Pflichtfremdsprache an Gymnasien in Baden vorerst gekippt.
24.07.2007 Baden-Württemberg ArtikelWie ein Gerichtssprecher in Mannheim mitteilte, können Gymnasien entlang der Rheinschiene bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag weiterhin Englisch als erste Fremdsprache anbieten. Die Verordnung des baden-württembergischen Kultusministeriums sollte eigentlich am 1. August in Kraft treten.
Gegen die Einführung von Französisch als Pflichtfremdsprache hatten ein Schüler und dessen Eltern geklagt. Mit der Entscheidung kann der Schüler der fünften Klasse nun seine Wunschkombination Englisch und Latein wählen. Anders als sonst im Land sollte dies nach einer Verordnung des Kultusministeriums an den Gymnasien zwischen Lörrach und Karlsruhe von Herbst an in der Regel nicht mehr möglich sein. Dem Rechtsstreit war ein monatelanges Ringen vorausgegangen: Eltern, Lehrer, Wirtschaft und Verbände protestierten gegen die von der Landesregierung geplante Einführung von Französisch als erste Pflichtfremdsprache an den Gymnasien entlang der französischen Grenze und Englisch in den übrigen Landesteilen. Immer wieder hatte sich dabei Ministerpräsident Günther H. Oettinger vor seinen Kultusminister Helmut Rau gestellt und die Bedenken der Bevölkerung gegen eine Aufteilung Baden-Württembergs in eine englische und eine französischen Sprachenzone beiseite gewischt.
Die Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern in Nordbaden (ARGE) hatte den Klageweg der Familie durch eine Spendenaktion unterstützt. Binnen weniger Tage waren mehr als 15.000 Euro zusammengekommen. Dies sehen die Elternvertreter als Beweis dafür an, wie groß die Ablehnung der Bevölkerung gegen die Sprachenpolitik der Landesregierung ist. "Nach der Entscheidung aus Mannheim fordern wir die Landeregierung dazu auf, die bisher geltende Sprachenregelung in Baden-Württemberg unverändert beizubehalten", versicherte die Vorsitzende des Landeselternbeirats Christiane Staab. Das bedeutet, Französisch sollte von den Schülern am Gymnasium so früh wie möglich gewählt werden können - allerdings freiwillig.
Weiterführende Links
- Meldung des VGH Mannheim
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