Südbadener Eltern gegen Zwangsfranzösisch am Gymnasium

(bikl) Der Elternprotest gegen Französisch als verpflichtende erste Fremdsprache an den Gymnasien entlang der Rheinschiene weitet sich aus: Rund 90 Prozent der Grundschuleltern in Freiburg sind für den Erhalt der bisherigen Sprachwahl. Das ergab eine Umfrage des Freiburger Gesamtelternbeirates an 26 Grundschulen der Region.

11.06.2007 Baden-Württemberg Artikel

Ab kommendem Schuljahr sollen an den Gymnasien Baden-Württembergs unterschiedliche erste Pflichtfremdsprachen festgelegt werden. Während entlang der Rheinschiene Französisch gewählt werden muss, haben die Kinder in den übrigen Landesteilen Englisch. Eine Regelung, die unnötige Schwierigkeiten für Eltern und Kinder mit sich bringt, meint der Gesamtelternbeirat Freiburg und fragte die Grundschuleltern nach ihrer Meinung. Insgesamt beteiligten sich rund 3500 Eltern an der Frageaktion des Gesamtelternbeirates, rund 3100 von ihnen wollen die bisherige Sprachwahlmöglichkeit erhalten.

"Das Ergebnis ist eindeutig und repräsentativ für die Meinung der Freiburger Grundschuleltern", sagt Petra Hoja, eine der Initiatoren der Umfrage mit Blick auf die hohe Beteiligung an der Aktion.

Abgefragt wurde auch, welche Fremdsprache die Eltern für ihr Kind wählen würden. Das Ergebnis: 78 Prozent würden sich für Englisch entscheiden, lediglich 13 Prozent für Französisch. Bei den Kindern sah der Sprachenwunsch ähnlich aus, 68 Prozent möchten an der weiterführenden Schule Englisch als erste Fremdsprache lernen, nur 15 Prozent Französisch.

"Der Protest gegen Französisch als erste Pflichtfremdsprache an den Gymnasien ist in Freiburg ebenso groß wie in Karlsruhe", kommentiert Uwe Bimmler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern Nordbadens (ARGE), die Umfrage der Nachbarn. Damit sei die Aussage von Kultusminister Helmut Rau, dass lediglich einige Karlsruher Eltern gegen Französisch mobil machten, eindeutig widerlegt.

In der Technologieregion am Rhein hatten bereits in den vergangenen Monaten viele Eltern, Politiker, Wirtschaftsverbände und Schulen gegen die Sprachenpolitik der Landesregierung protestiert. Allein die junge Union Karlsruhe hatten 2500 Unterschriften gegen den Französischzwang gesammelt und an Ministerpräsident Günther Oettinger geschickt. "Wir hoffen, dass der Bürgerwille nun endlich respektiert wird, so Bimmler. Mehr als 6000 Rheinschieneeltern hätten jetzt eindeutig Position bezogen, das dürfe die Landesregierung nicht weiter ignorieren, wenn sie Politik für und nicht gegen die Bürger machen will.

Unterdessen läuft die Klage der Karlsruher Eltern gegen Französisch als erste Pflichtfremdsprache weiter. Mitte Mai hatten sie einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gestellt, jetzt wurde ein Eilantrag nachgereicht. "Nachdem sich nicht abzeichnet, dass im Hauptsacheverfahren kurzfristig ein Urteil ergeht, haben wir beim Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Bad­en-Würt­tem­berg zusätzlich ei­nen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ge­gen die Ver­ord­nung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums ge­stellt, mit der Fran­zö­sisch in der Rhein­schie­ne zur ers­ten Pflicht­fremd­spra­che am Gymnasium be­stimmt wor­den ist", sagte gestern Dr. Dirk Herrmann vom Anwaltsbüro Deubner & Kirchberg in Karlsruhe. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt juristisch die Interessen eines betroffenen Karlsruher Schülers und seiner Mutter, die das Zwangsfranzösisch als Verstoß gegen den aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes fol­gen­den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz sehen. Die vor­lie­gen­de Un­gleich­be­hand­lung führt auch zu ei­nem Ein­griff in das aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG fol­gen­de El­tern­recht, über den Bil­dungs­weg ih­res Kin­des zu ent­schei­den.

Sylvia Wiegert, stellvertretende Vorsitzende der ARGE Nordbaden und stellvertretende Vorsitzende des Landeselternbeirats Baden-Württemberg sieht die große Gefahr, dass ohne eine schnelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs der komplette kommende Jahrgang der Gymnasiasten acht Jahre lang durchgeschleift werden muss, ohne die Möglichkeit eine Klasse problemlos zu wiederholen oder die Schulart wechseln zu können. "Außerdem wäre für die Eltern dieses einen Jahrgangs in ganz Baden-Württemberg und darüber hinaus die von der Wirtschaft so vehement geforderte Mobilität der Arbeitnehmer stark eingeschränkt", so Wiegert weiter.

Heike Dillmann, Mutter des klagenden Schülers: "Langfristig sehe ich durch die Französischverordnung die Ausbildungschancen meines Sohnes stark eingeschränkt".


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